Gutzwiller Felix · Ständerat · 2013-06-17
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-17
Wortprotokoll
In aller Kürze, weil Sie das Geschäft jetzt ja schon bestens kennen: Es entbehrt nicht der Ironie, dass ich Ihnen jetzt in der Schlussphase den bundesrätlichen Entwurf nahelegen darf, nachdem ich immer gegen dieses Konzept war. Wir sagen: Wenn schon, dann ist die bundesrätliche Variante zumindest etwas weniger schlimm. Schlimm bleibt an der nationalrätlichen Version, dass sie, wie wir in diesem Saal schon verschiedentlich dargestellt haben, doch eine indirekte Diskriminierung enthält. Zwar verlangt sie nicht mehr, dass man fünf Jahre an einer schweizerischen Institution gearbeitet haben muss, sondern nur noch drei Jahre, aber das ändert natürlich nichts am Prinzip, dass es sich hier anerkanntermassen um eine indirekte Diskriminierung von ausländischen Kollegen handelt.
In dieser Variante ist jetzt eigentlich klar, dass nur noch Schweizer Spezialistinnen und Spezialisten vom Bedürfnisnachweis ausgenommen sind, die während fünf Jahren ihren Titel als Spezialärzte gemacht und dabei drei Jahre an schweizerischen Institutionen gearbeitet haben. Es bleibt aber nach wie vor skurril, dass ein Schweizer Arzt, der hier studiert hat, aber sein Studium in Deutschland abgeschlossen hat, mit dieser Formulierung auch dem Bedürfnisnachweis unterstellt würde. Mein Eindruck ist: Wenn das schon sein muss, dann ist die Fassung des Bundesrates wenigstens etwas diskriminierungsfreier.
Noch eine Bemerkung: Es wurde im Nationalrat gesagt, man habe zwei Gutachten zu dieser Frage eingeholt, und das eine laute so, das andere anders. Man muss allerdings sagen, dass das eine Gutachten klar besagt, dass es sich um eine Diskriminierung handelt. Das andere Gutachten hält zwar fest, man könne das mit der Frist von fünf oder drei Jahren allenfalls machen, nur kommt der Gutachter - das hat man völlig übersehen - zum Hauptschluss, dass die Wiedereinführung eines Bedürfnisnachweises für selbstständig tätige Fachärzte mit dem Freizügigkeitsabkommen nicht vereinbar sei. Das ist natürlich die noch wichtigere Aussage als die Aussage, dass man im Prinzip nicht diskriminiert, wenn man fünf oder drei Jahre Weiterbildung voraussetzt.
Zusammengefasst: Wenn Sie diese Lösung für die drei oder vier Kantone, die glauben, dieses Instrument zu benötigen, wirklich wollen, dann stimmen Sie wenigstens der Fassung des Bundesrates zu, weil sie doch etwas diskriminierungsfreier ist.