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Föhn Peter · Nationalrat · 2001-06-21

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit versuche ich es möglichst kurz zu machen. Im heutigen Strassenverkehrsgesetz, in Artikel 55 Absatz 2, heisst es: "Fahrzeugführer und an Unfällen beteiligte Strassenbenützer, bei denen Anzeichen von Angetrunkenheit vorliegen, sind geeigneten Untersuchungen zu unterziehen." Also kann eine Blutprobe angeordnet werden, wenn Anzeichen dafür vorliegen.

Der Bundesrat will die so genannte Fahrunfähigkeit flächendeckend anpeilen können. Dieser Artikel, wenn er so aufgenommen wird, ruft sofort nach mehr Staat. So sind auch die Polizeiorgane und Untersuchungsrichter über diese Formulierung nicht glücklich. In meinem Antrag schlage ich vor, dass nur auffällige Fahrzeugführer einer Alkoholprobe unterzogen werden. Mein Wille ist es, den administrativen und verwaltungstechnischen Aufwand so gering als möglich zu halten.

Belassen wir es beim Ist-Zustand, dass nur auffällige Fahrzeugführer einer Probe unterzogen werden. Denn damit gab es bis anhin keine Probleme, und die Vollzugsbehörde möchte gleich weiterfahren können.