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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2013-03-18

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-18

Wortprotokoll

Ich sage den Satz trotzdem nochmals, auch wenn er einigen Personen hier drin nicht [PAGE 343] genehm ist: Wo Proporz draufsteht, muss auch Proporz drin sein. So einfach ist das.

Vielleicht haben Sie den Leserbrief in der "NZZ" vom Samstag gelesen. Drei Mitglieder der Schwyzer Verfassungskommission bitten den Nationalrat, Paragraf 48 Absatz 3 nicht zu gewährleisten. Sie gehören unterschiedlichen Parteien an. Sie verweisen darauf, dass die Verfassungskommission dem Kantonsrat ein Wahlsystem vorgeschlagen hatte, das die Stimmkraftgleichheit und zugleich einen Vertreter pro Gemeinde gewährt hätte; ein Argument, das in der Diskussion um die Gewährleistung der kantonalen Verfassung immer wieder ausgeblendet wird. Der Kantonsrat kannte die Widersprüche des alten Wahlsystems zur Bundesverfassung und das Risiko, dass die Gewährleistung scheitern und das Bundesgericht das System kassieren wird. Der Kantonsrat hat im Wissen um diese Risiken den Antrag der Kommission abgelehnt und das alte System beibehalten, das in der alten Verfassung nicht so formuliert war.

Im Kanton Schwyz liegt tatsächlich ein Mischsystem zwischen Majorz und eingeschränktem Proporz vor. Das sogenannte natürliche Quorum, also der Mindestanteil an Stimmen, um überhaupt einen Sitz im kantonalen Parlament zu erlangen, ist in 27 von 30 Gemeinden bei über 10 Prozent. Das Bundesgericht hat aber vor rund zehn Jahren gefordert, dass nur dann Proporz drin ist, wenn der Anteil unter 10 Prozent liegt. Im Durchschnitt liegt das natürliche Quorum lediglich bei 33 Prozent. Für das Bundesgericht ist das nicht tolerierbar. Sogar grössere politische Minderheiten sind in vielen Gemeinden von einer Wahl ausgeschlossen. Zusätzlich kommt hinzu, dass die Wahlkreise sehr unterschiedlich gross sind; somit ist die Stimmkraft sehr ungleich verteilt.

Zurück zum Anliegen der drei Mitglieder der Verfassungskommission: Sie machen darauf aufmerksam, dass die Behauptung, das Schwyzer Stimmvolk habe das alte Wahlsystem so gewollt, nicht zutrifft. Die Bürgerinnen und Bürger haben allein eine neue Verfassung mit dem alten Wahlsystem angenommen, sich aber zum heutigen oder zu einem neuen Wahlsystem nie äussern können. Der Kantonsrat hat nämlich eine mögliche Variantenabstimmung im Keim erstickt. Es ist daher gewagt zu sagen, das Schwyzer Volk wolle das alte Wahlsystem unter Vernachlässigung der Stimmkraftgleichheit.

Polemisch ist es zu sagen, das Schwyzer Volk würde von der Obrigkeit in Bern in seiner Souveränität beschnitten. Die Behauptung, das Proporzwahlsystem schliesse kleine Gemeinden vom Kantonsrat aus, ist falsch. Die Verfassungskommission hat Varianten erarbeitet, gemäss welchen alle 30 Gemeinden vertreten wären und der Proporz eingehalten würde. So würden zuerst im Majorz 30 Sitze vergeben - an jede Gemeinde einen -, dann im Proporz 70 Sitze in ähnlich grossen Wahlkreisen oder sogar im Kanton, als einem grossen Wahlkreis, verteilt. Beide Varianten wären verfassungskonform. Die Behauptung, Bern würde gegen den Willen des Schwyzer Volks die kleinen Gemeinden schwächen, zeugt von mangelnder Kenntnis der Materie und der vorhandenen Vorschläge.

Zu beachten ist auch, dass die Polemik um Paragraf 48 ausgerechnet von jenen Kräften angezettelt wird, welche die neue Kantonsverfassung vehement bekämpft haben. Es gibt demokratische, auf den Kanton Schwyz zugeschnittene Wahlsysteme. Das Staatsprinzip der Demokratie wird aber in der aktuellen Debatte ausgeblendet. Zudem ziehen einige Mitglieder der Bundesversammlung einen vermeintlichen Volksentscheid einem fairen Wahlsystem vor. Wer glaubt, das Recht auf Demokratie lasse sich durch einen Volksentscheid überstimmen, stellt damit das ganze System der Erwahrung durch das Parlament in Zweifel.

Die Fraktion der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützt darum den Antrag der Kommissionsmehrheit und gewährleistet Paragraf 48 Absatz 3 nicht.