Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-18
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-18
Wortprotokoll
In seinem Rundschreiben "Empfehlungen zur Rotlichtproblematik" vom Januar 2012 weist das Bundesamt für Migration die Kantone auf die Möglichkeit hin, bei wiederholten Verstössen gegen Bewilligungs- oder Meldevorschriften beim Bundesamt für Migration die Anordnung eines Einreiseverbots mit einer Dauer von bis zu drei Jahren zu beantragen. Wiederholte Verstösse gegen Bewilligungs- oder Meldevorschriften im [PAGE 320] Zusammenhang mit der Strassenprostitution werden vom Bundesamt für Migration als Indiz für eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewertet. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Personen ihr Verhalten nicht ändern werden und die Gefahr von weiteren ernsthaften Verstössen gegen die Rechtsordnung bestehen bleibt. Sind diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben, spricht das Bundesamt für Migration gestützt auf einen kantonalen Antrag Einreiseverbote auch gegenüber freizügigkeitsberechtigten Personen aus. 2012 betraf dies rund zwanzig Personen, die im Sexgewerbe tätig waren. Das Einreiseverbot stellte das letzte Mittel dar, um die öffentliche Ordnung vor zukünftigen schwerwiegenden Verletzungen zu schützen.