Maier Thomas · Nationalrat · 2013-03-18
Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-18
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Carobbio Guscetti fordert, dass Grundstücke und Betriebsstätten im Ausland, und zwar vor allem in Niedrigsteuerländern, und die Einkünfte, die natürliche und juristische Personen damit erzielen, nicht mehr von der Steuerpflicht ausgenommen werden können. Die parlamentarische Initiative macht geltend, dass sich, was die Besteuerung von Grundstücken und Betriebsstätten im Ausland und die damit erzielten Einkünfte betrifft, das Steuerharmonisierungsgesetz und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer widersprechen. So sehe das DBG eine Steuerbefreiung für solche Einkünfte vor, das Steuerharmonisierungsgesetz nicht und dieser Widerspruch sei aufzuheben.
Nach Auffassung einer Mehrheit Ihrer Kommission ist der Handlungsbedarf, den die parlamentarische Initiative geltend macht, nicht gegeben. Beim Steuerharmonisierungsgesetz handelt es sich um ein Rahmengesetz. Massgebend sind in den Kantonen zusätzliche Steuergesetze. Der vermeintliche Widerspruch zwischen dem DBG und dem Steuerharmonisierungsgesetz besteht in der Realität deshalb nicht, zumal in den meisten Kantonen auf Betriebsstätten und Grundstücken im Ausland ebenfalls keine Steuern erhoben werden.
Weiter hat sich die Kommission Gedanken gemacht zum Risiko einer doppelten Nichtbesteuerung von Betriebsstätten und Grundstücken in jenen Ländern, mit denen die Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Dort, wo die Schweiz ein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen hat, ist die Sachlage klar. In Staaten, mit denen die Schweiz kein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen hat, ist die Sachlage für die Mehrheit Ihrer Kommission auch klar. Für die in jenem Staat erzielten Einkünfte und Gewinne ist jener Staat selber zuständig. Er muss sicherstellen, dass in seinem Sinne solche Gewinne und Einkünfte besteuert werden.
Die Mehrheit Ihrer Kommission hält das Risiko also für gering, insbesondere im Vergleich zum grossen administrativen Aufwand, den eine Abkehr von der unbedingten Steuerbefreiung dieser Ertrags- und Vermögenswerte mit sich bringen würde. Sie hält deshalb das aktuelle System der Besteuerung am Ursprungsort, welches analog im interkantonalen Steuerwettbewerb praktiziert wird, für sinnvoll und ausreichend effizient.
In einer ausführlichen Diskussion haben wir erörtert, wie ganz konkret diese parlamentarische Initiative umzusetzen wäre, insbesondere wie die Aufteilung der Besteuerung zwischen Kantonen und Bund erfolgen könnte oder sollte. Die Mehrheit stellt hier fest, dass bis heute keine überzeugenden Konzepte vorliegen. Fragen wie die, ob dann Erträge der Bundessteuer unterliegen, Vermögen aber bei den Kantonen unter die gegenseitigen Anrechnungs- oder Hinzurechnungsverfahren oder die sogenannten bedingten Befreiungsmodelle usw. fallen, blieben unbefriedigend beantwortet bzw. offen.
Die Mehrheit kommt zum Schluss, dass wir aktuell in der Schweiz dasselbe System der interkantonalen Steuerausscheidungen haben, wie wir es international auch praktizieren, und sich dieses bewährt hat. Wichtig ist mir noch festzustellen, dass alle Doppelbesteuerungsabkommen, welche die Schweiz abgeschlossen hat, auf dem Prinzip der Befreiungsmethode basieren. Das ist ein gängiges Prinzip. Würden wir nun die Bestimmungen, welche die Befreiung von Einkünften aus ausländischen Betriebsstätten und Grundstücken vorsehen, aus dem schweizerischen Landesrecht entfernen, könnten solche Einkünfte in der Schweiz besteuert werden. Eine Streichung ist nicht zielführend, weil wir eben die Doppelbesteuerungsabkommen haben, und diese gehen dem Landesrecht vor. Wir würden hier einen kompletten Kurswechsel vornehmen.
Diese Regelung in den Doppelbesteuerungsabkommen ist übrigens praxistauglich, weil unsere Steuerbehörden keine Einschätzungen in uns völlig fremden Ländern mit ganz anderen Steuersystemen vornehmen müssen, die auch - dies eine Erkenntnis in der Kommission - eventuell noch ganz andere Steuerarten kennen, sodass es eben dann doch zu einer Doppelbesteuerung kommen könnte. Das aktuelle System ist gemäss Mehrheitsmeinung in sich kohärent und logisch.
Eine Minderheit der Kommission befürwortet die Initiative, weil in diesem Rahmen das generelle Problem von [PAGE 351] doppelten Nichtbesteuerungen sowie möglichen Massnahmen dagegen vertieft geprüft werden könnte. Sie ist der Ansicht, dass dieses Thema vom Bundesrat bisher vernachlässigt wurde, obwohl seitens internationaler Organisationen wie der OECD oder der Europäischen Kommission darauf aufmerksam gemacht wird.
Im Namen der Mehrheit Ihrer WAK und aufgrund der von mir vorgebrachten Überlegungen bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.