Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2013-03-18
Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-18
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Heer 11.497 verlangt, das Parlamentsressourcengesetz sei so auszugestalten, dass jegliche beschlossene Erhöhung von Entschädigungen dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Die parlamentarische Initiative 12.410 der SVP-Fraktion verlangt, dass die absolute Höhe der Entschädigungen, Beiträge und Beitragssätze für die Ratsmitglieder und die Fraktionen gemäss Parlamentsressourcengesetz auf Gesetzesstufe festgelegt wird, wobei Änderungen mit einem "referendumsfähigen Bundesbeschluss" vorgenommen werden können.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 10 Stimmen, den beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Es ist festzuhalten, dass die wichtigen Elemente der Entschädigungen für die Ratsmitglieder bereits heute im Parlamentsressourcengesetz festgelegt sind: in Artikel 2 das Jahreseinkommen für die Vorbereitung der Ratsarbeit, in den Artikeln 3 und 9 das Taggeld, in Artikel 3a die Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben. Gegen eine Änderung dieser Beiträge kann also schon heute das Referendum ergriffen werden.
Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes hält fest: Zu Beginn jeder Legislaturperiode wird mit einer Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen gemäss diesem Gesetz ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet. Über diesen stimmt das Parlament jeweils ab.
Von den Entschädigungen der Ratsmitglieder getrennt zu betrachten ist die Entschädigung der Fraktionen. Da die Fraktionen Organe des Bundes sind, erfordern diese Entschädigungen eine gesetzliche Grundlage. Die Festlegung ihrer Höhe erfolgt durch nichtreferendumspflichtige Erlasse.
Die Minderheit sieht ein Problem darin, dass Ratsmitglieder über ihre eigenen Entschädigungen entscheiden können.