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Imoberdorf René · Ständerat · 2013-06-10

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-10

Wortprotokoll

Von den Themen, über die bei der Aussprache mit der Vorsteherin des EJPD informiert und diskutiert wurde, möchte ich auf die Modernisierung des Familienrechts und die Zuwanderung näher eingehen.

Zuerst zur Modernisierung des Familienrechts: Die gesellschaftliche Entwicklung ist in den letzten Jahren nicht stehengeblieben. Das geltende Familienrecht bildet die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen nicht mehr ab. Darum ist das EJPD daran, das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Dabei ist die Revision des Sorgerechts ein zentrales Projekt. Mit dieser Vorlage soll die gemeinsame elterliche Sorge auch bei unverheirateten und geschiedenen Paaren zum Regelfall werden. Damit soll den Eltern klargemacht werden, dass die Scheidung zwar das Ende der Ehe bedeutet, aber eben nicht das Ende ihrer gemeinsamen Elternschaft.

Diese Vorlage wurde bereits in beiden Räten intensiv diskutiert. Dabei wurde die Vorlage zum Teil noch ergänzt und angepasst. Wir befinden uns in der Schlussphase der Differenzbereinigung. Bei dieser Vorlage war von Anfang an klar, dass nebst der elterlichen Sorge auch der finanzielle Unterhalt des Kindes ein sehr wichtiger Aspekt der gemeinsamen elterlichen Verantwortung ist. Dieser muss ebenfalls neu geregelt werden. Der Bundesrat hat bereits in der zweiten Hälfte 2012 die Vernehmlassung über die Revision des Unterhalts- und Betreuungsrechts durchgeführt. Die Vernehmlassungsergebnisse sind vorwiegend positiv. Gemäss Auskunft der Departementsvorsteherin gibt es aber bei der Ausgestaltung der Vorlage auch beträchtliche Differenzen. Zum Beispiel steht immer noch die schwierige Frage im Raum, wie man mit den sogenannten Mankofällen umgeht. Das sind Situationen, in denen die gemeinsamen Einkünfte von Mutter und Vater nach der Scheidung oder Trennung für die Deckung der Bedürfnisse aller Beteiligten nicht genügen.

Die Departementsvorsteherin nannte noch einige weitere Projekte im Bereich Familienrecht: die Änderung des Vorsorgeausgleichs bei der Scheidung, die Revision des Adoptions- und Erbrechts, beides im Auftrag des Parlamentes. Schliesslich hat der Nationalrat das Bundesamt für Justiz beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie das Familienrecht den heutigen und künftigen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden kann.

Ich komme nun zur gegenwärtigen Situation bei der Zuwanderung. Folgende eindrückliche Zahlen dokumentieren die aktuelle Situation: In den letzten Jahren hatten wir eine Zuwanderung von durchschnittlich 70 000 Personen pro Jahr. 2012 hatte die Schweiz 275 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Knapp 30 Prozent der in der Schweiz angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Ausländerinnen und Ausländer. Wir haben nach Luxemburg und Norwegen in Europa die höchste Zuwanderungsrate pro Einwohner. Weil der Trend der starken Zuwanderung weiter anhält, entschied der Bundesrat, die Ventilklausel für die EU-8-Staaten weiter anzuwenden und sie auch für die Staaten der EU-17 zu aktivieren. Der Bundesrat sieht die Aktivierung der Ventilklausel aber nur als eine der verschiedenen Massnahmen zur Steuerung der Zuwanderung. Damit die Zuwanderung in der Schweiz gesellschaftsverträglich gestaltet werden kann, braucht es auch flankierende Massnahmen und innenpolitische Reformen.

Am 4. Juli 2012 verabschiedete der Bundesrat in Erfüllung mehrerer politischer Vorstösse einen umfassenden Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung. Zentrale Erkenntnisse dieses Berichtes sind unter anderem: Die aktuelle Zuwanderungspolitik hat sich insgesamt bewährt, die Zuwanderung ist für die Wirtschaft positiv, die gesellschaftlichen Auswirkungen müssen berücksichtigt werden, und in verschiedenen Bereichen verstärkt die Zuwanderung den Reformbedarf. Dieser besteht aber nicht einfach nur aufgrund der Zuwanderung. Es zeichnen sich auch häufig Tendenzen ab, die durch die Zuwanderung akzentuiert werden. Dazu gehören zum Beispiel der steigende Wohnflächenbedarf pro Person, die Zersiedelung, die Zunahme der Mobilität und Missbräuche im Arbeitsmarkt.

Mit dem Verhandlungsmandat für Kroatien und der Botschaft zur Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" verabschiedete der Bundesrat im Dezember 2012 zwei weitere wichtige Geschäfte. In Bezug auf Kroatien, das nun zur EU stossen wird, haben alle Akteure, die der Bundesrat konsultiert hat, das Mandat befürwortet. Im Verhandlungsmandat legte der Bundesrat fest, dass er in Bezug auf die Übergangsbestimmungen eine mindestens gleichwertige Lösung will wie bei den Verhandlungen betreffend die Ausdehnung um Rumänien und Bulgarien. Für die gesellschaftsverträgliche Ausgestaltung der Zuwanderung hat der Bundesrat gemäss den Ausführungen der Departementsvorsteherin nicht genügend Spielraum. Es braucht hier die Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten, Gemeinden und Sozialpartnern.

Ich komme noch zur Aussprache mit der Bundeskanzlerin. Bei dieser Aussprache wurde im Wesentlichen über folgende Themen informiert und diskutiert: Umsetzungsstand aller Projekte der Bundeskanzlei, Abschluss des Programms Gever Bund für die elektronische Abwicklung von Parlaments- und Bundesratsgeschäften, Botschaft des Bundesrates zum Vernehmlassungsgesetz, Erweiterung der Kompetenz der Bundeskanzlei als Stabsstelle, Zusammenarbeit der Bundeskanzlei mit den Kanzleien der Kantone, Controlling der Aufträge des Bundesrates und Personensicherheitsprüfungen der Kader.

Ich möchte kurz auf zwei Themen näher eingehen. Das erste Thema betrifft den Umsetzungsstand von Projekten der Bundeskanzlei.

Zum Vote électronique: Das sogenannte E-Voting wurde um die Jahrtausendwende in den Kantonen Zürich, Genf und Neuenburg eingeführt. In der Zwischenzeit arbeiten insgesamt dreizehn Kantone an der Einführung dieses Systems. Gegenwärtig haben aber die rund 120 000 eingeschriebenen und stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Priorität, weil für sie die Möglichkeit zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen wichtig ist.

Zur KAV-Erneuerung: Das Kompetenzzentrum amtliche Veröffentlichungen bereitet Gesetzestexte, Berichte und Botschaften für die amtliche Publikation auf. Nun läuft im KAV seit mehreren Jahren ein Projekt, das einen [PAGE 467] Paradigmenwechsel für das Bundesblatt und die Amtliche Sammlung bezweckt: Künftig soll die elektronische und nicht mehr die Papierfassung rechtsgültig sein, nachdem die Erlasse vermehrt elektronisch abgerufen werden. In den kommenden Wochen und Monaten werden neue Bereiche aufgeschaltet.

Zum Projekt "www.ch.ch": Dieses Projekt ist ein in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen betriebenes Portal, wo sich Bürgerinnen und Bürger informieren können. Finanziert wird es je zur Hälfte vom Bund und von den Kantonen. Es wurde im vergangenen Jahr erfolgreich einer Erneuerung unterzogen.

Zum Projekt Pore: Dieses grosse und sehr komplizierte Projekt, bei dem es um die politischen Rechte geht, betrifft verschiedene Datenbanken der Bundeskanzlei. Bei diesem Projekt gab es verschiedene Schwierigkeiten, unter anderem, weil die Ablösung nach der Pensionierung des Projektleiters nicht einfach war. Weitere Projekte der Bundeskanzlei, wie zum Beispiel Termdat, wurden erfolgreich abgeschlossen. Diese Projekte dienen auch einer breiteren Öffentlichkeit.

Zum Schluss noch zur Unterstützung des Bundesrates in seiner politischen Planung durch die Bundeskanzlei: Die Bundeskanzlei hat die Umsetzung des Postulates Schelbert 11.3322 zum Krisenkommunikationskonzept im Juni 2012 gutgeheissen und die Fortführung der Arbeiten in zwölf Teilprojekten zu dessen Umsetzung genehmigt. Bereits im September 2012 wurde mit den Folgearbeiten zur Umsetzung begonnen. Das Kommunikationskonzept legt die konzeptionellen Grundlagen für die Kommunikation in speziellen Lagen fest. Die für die Krisenlagen notwendigen Prozesse und Abläufe wurden definiert. Die schriftlichen und mündlichen Aufträge des Bundesrates zuhanden der Departemente und der Bundeskanzlei werden seit Anfang 2012 in der Applikation Bundesratscontrolling erfasst. Dieses Instrument erlaubt als massgebende Neuerung direkte Onlineabfragen durch die Departemente zum Stand ihrer Aufträge. Am 25. Juni 2012 hat die Bundeskanzlei den entsprechenden Projektschlussbericht genehmigt.

So weit mein Bericht zum EJPD und zur Bundeskanzlei.