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Schwaller Urs · Ständerat · 2011-09-26

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-26

Wortprotokoll

Ziel der Vorlage ist es, mindestens eine kleine Verbesserung der Qualität und Effizienz der Parlamentsarbeit zu erreichen. Hierzu gehört auch, dass an die parlamentarischen Initiativen bzw. an die Standesinitiativen etwas höhere Anforderungen als heute gestellt werden. Das würde auch mit einer Aufwertung dieses Instruments, das mit jedem Jahr - ich würde sagen - inflationärer eingesetzt wird, einhergehen. Die Kantone haben uns nun Folgendes geschrieben und vor einer Woche - Herr Stadler hat es gesagt - anlässlich des letzten Stammtischs der Kantone auch wiederholt: "Mit der vorgeschlagenen Beschränkung von [PAGE 911] Standesinitiativen auf die Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfes wird die Ausübung des Initiativrechts erschwert. Da bisher die meisten Standesinitiativen in Form der allgemeinen Anregung eingereicht worden sind, dürfte für die Kantone ein nicht unerheblicher Zusatzaufwand entstehen. Die Beschränkung auf ausformulierte Vorentwürfe würde auf kantonaler Ebene zu einem deutlich grösseren Aufwand führen und eine Konsensfindung erschweren."

Das ist aber genau das Ziel. Heute ist es doch so, dass in vielen Kantonen - bei uns war das auf jeden Fall so - die Regierungen überhaupt nicht Stellung nehmen müssen, können, dürfen und zum Teil bei Beratungen im Parlament nicht einmal anwesend sind. Im Parlament selber entspringen diese Initiativen oft der Tagesaktualität. Die Initiativen werden dann vor allem als politisches Signal an Bundesbern und als Beweis, dass man im Kanton etwas machen will, von den Kantonsparlamentariern ausformuliert und vielfach ohne grosse Begründung und Diskussionen angenommen. Das führt dann dazu, dass wir uns zu x Initiativen - denken Sie an die Gigaliner, an die Tiertransporte, an den Versorgungsgrad betreffend Lebensmittel, an all die Initiativen im Umweltbereich - zu äussern haben.

Die Anhörungen in der Kommission sind nicht immer sehr ergiebig, und das ist schlicht und einfach darauf zurückzuführen, dass der jeweilige Vorstoss im kantonalen Parlament nicht gross begründet worden ist. An die Abgesandten der Kantone geht hier kein Vorwurf: Sie können zum Teil nicht Stellung nehmen, weil die Begründung des Parlamentes fehlt.

Meist wird bei diesen kantonalen Initiativen auch vergessen, dass die Probleme und Sorgen eines Kantons in vielen Kantonen nicht bestehen oder dort bereits eine Regelung erfahren haben. Denken Sie an das Verhüllungsverbot. Das war eine Standesinitiative das Kantons Aargau, aber verschiedene Kantone haben eine gesetzliche Grundlage.

Der Antrag der Kommission zielt nun darauf ab, dass gleich wie bei der parlamentarischen Initiative, also bei unserem Instrument, auch bei den kantonalen Initiativen eine Mindestvorarbeit, eine Mindestbegründung und Ausformulierung vorliegt. Ich meine, dies sei im Interesse der Qualität unserer parlamentarischen Arbeit, und ich lade Sie ein, der Kommission zu folgen.

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