Casanova Corina · 2011-09-26
Casanova Corina · Graubünden · 2011-09-26
Wortprotokoll
Die Frage von Transparenzvorschriften für Wahl- und Abstimmungskampagnen wird seit geraumer Zeit schon diskutiert. Das Parlament hat in den vergangenen rund zwanzig Jahren ganz unterschiedliche Modelle erarbeitet und beraten. So wurde vorgeschlagen, dem staatlichen Zwang Anreize wie Steuererleichterungen, finanzielle Entschädigungen, Zugang zu Werbeflächen, Sendezeit in Radio und Fernsehen gegenüberzustellen. Bislang hat aber keiner der Ansätze eine Mehrheit erhalten. Keines der Modelle schien auch in der Praxis ein taugliches Mittel, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Aber nicht nur das Parlament, auch der Bundesrat hat sich wiederholt mit der gesetzlichen Regelung von Offenlegungspflichten auseinandergesetzt. Er hat sich bislang gegen einen staatlichen Zwang ausgesprochen.
Es ist eine Tatsache, dass die Schweiz im Bereich der Wahl- und Abstimmungskampagnen, anders als viele andere Demokratien, kaum gesetzliche Regelungen kennt. Ebenso wenig gibt es in der Schweiz ein Parteiengesetz. Zudem wird in unserem Land die Debatte über die Offenlegungspflicht, anders als in vielen anderen Staaten, kaum unter dem Blickwinkel der Korruptionsbekämpfung geführt, sondern in erster Linie unter dem Aspekt der gleich langen Spiesse, also der Chancengleichheit aller Akteure. Warum ist das so?
Das hängt mit unserer direkten Demokratie zusammen. Unser Milizsystem lebt von der Bereitschaft Privater, es lebt davon, dass sich viele Leute persönlich und auch finanziell engagieren. Dieses Engagement ist Teil der öffentlichen Debatte. Die öffentliche Auseinandersetzung wiederum ist wichtig für die Entscheidfindung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Staatlicher Zwang kann die Bereitschaft Privater, sich zu engagieren, empfindlich schmälern.
Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass der Einsatz von Geld in Wahl- und Abstimmungskampagnen unerheblich sei. Aber nach Auffassung des Bundesrates greift die Gleichung "Hoher Mitteleinsatz gleich Abstimmungserfolg" klar zu kurz. Beispiele aus der Vergangenheit belegen dies. Wir haben ein paar Abstimmungen über Volksinitiativen gehabt, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass dort nicht sehr viele Geldmittel im Einsatz waren. Der Bundesrat ist deshalb überzeugt, dass Abstimmungserfolge nicht einfach gekauft werden können.
In der Schweiz kommt eine Reihe praktischer Faktoren hinzu, die meine Vorredner angeführt haben; ich möchte sie nicht alle wiederholen. Es geht einmal um die Vielzahl von Komitees und Interessengruppen, die wir nicht kennen, weil sie schwer identifizierbar sind. Dann ist der Abstimmungsrhythmus zu nennen, die hohe Kadenz von Urnengängen: In der Regel haben wir drei oder vier Abstimmungen pro Jahr. Es wird also sehr schwierig, das Geforderte umzusetzen.
Dann haben wir, im Gegensatz zu anderen Ländern, auch sehr lange Urnenöffnungszeiten: Mit der brieflichen Stimmabgabe betragen sie drei bis vier Wochen. Die Unterlagen werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ja sehr früh zugestellt; das ist auch eine Schwierigkeit. Die Frage, ab wann oder bis wann man diese Informationen dann entgegennehmen sollte, wurde schon gestellt. [PAGE 917]
Der Bundesrat wird sich in den kommenden Wochen und Monaten mit diesen Fragen vermehrt auseinandersetzen; er wird einen Bericht für die Groupe d'Etats contre la corruption (Greco) des Europarates machen. Zudem wird die OSZE für die Wahlen Beobachter hierherschicken, da wird es auch einen Bericht geben.
In diesem Sinne könnte man vielleicht denken, dass es statt einer Offenlegungspflicht ein Offenlegungsrecht gäbe, aber auch das wäre dann natürlich mit der praktischen Frage verbunden, wie es richtig umgesetzt werden sollte.
Angesichts der hohen Hürden sowohl rechtlicher als auch praktischer Art, von denen wir hier jetzt gehört haben, beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.