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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2013-04-17

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-04-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie ist unsozial, unsolidarisch und ein Rückfall ins letzte Jahrhundert. Dem heutigen Gesetz mit der Fristenregelung ist 2002 von der Bevölkerung mit über 72 Prozent mit grossem Mehr zugestimmt worden. Das kam auch nicht aus heiterem Himmel, denn die meisten Kantone praktizierten die Fristenregelung bereits im Vorfeld. Die Gesamtlösung des schweizerischen Gesetzes ist auch international als beispielhafte Regelung anerkannt. Verbunden mit Sexualaufklärung, Prävention und der Einführung von Verhütung haben wir in der Schweiz mit 6,8 Prozent eine im internationalen Vergleich sehr tiefe Rate von Schwangerschaftsabbrüchen. Diese Zahl blieb seit Einführung der Fristenlösung mehr oder weniger stabil und war in den letzten Jahren sogar leicht rückläufig. Genau das zeigt auch, dass wir auf dem richtigen gesellschaftlichen Weg sind.

Die Kosten sind mit 0,03 Prozent der Aufwendungen der obligatorischen Krankenversicherung äusserst gering. Es besteht also nicht der geringste Anlass, zulasten der einzelnen jungen Frauen hier von der heutigen Regelung wegzukommen, schon gar nicht in einem der zehn reichsten Länder der Welt. Wenn Sie sparen wollen, dann helfen Sie uns von der SP bei der Volksinitiative "für eine öffentliche Krankenkasse". Da können Sie dann mehr Effizienz und auch mehr Prävention für alle herausholen.

In den Fünfziger- und Sechzigerjahren wurde die Zahl der illegalen Abtreibungen in der Schweiz auf mindestens 20 000 bis 50 000 geschätzt. Das heisst, ungefähr jede dritte Schwangerschaft wurde damals abgebrochen. Ich bin froh, dass die Zeiten vorbei sind, als ungewollt schwangere Frauen ins Ausland oder zu Quacksalbern gehen mussten, um das ungewollte Kind loszuwerden. Ich kann Ihnen sagen: Mit Jahrgang 1953 gehöre ich zu jener Generation, die sich für den Fall einer unerwünschten Schwangerschaft Adressen in London notierte. Mit diesem Tourismus zulasten der sozial am meisten benachteiligten Frauen wollen wir nicht wieder beginnen.

Keine Frau trifft den Entscheid für einen Schwangerschaftsabbruch leichtfertig. Unser Gesetz garantiert, dass alle Indikationen sorgfältig abgeklärt werden. Die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch muss aber ohne Druck, insbesondere ohne finanziellen Druck, von den betroffenen Frauen selbst getroffen werden können. Daher ist es wichtig, richtig und in der Praxis gut eingespielt, dass die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Es wäre wahrscheinlich, dass die sozial am meisten benachteiligten Frauen wieder wie früher zu untauglichen und gefährlichen Mitteln greifen würden, um aus ihrer Notsituation herauszukommen. Hätte dies dann gesundheitliche Folgen, wie dies Länder auf anderen Kontinenten heute noch in hohem Ausmass kennen, dann würden wiederum die Krankenkassen belastet, dann aber viel mehr als mit der geringen Zahl der Abtreibungen, welche in der Schweiz krankenkassenpflichtig erfolgen. Ich wehre mich vehement gegen eine solche Ungleichbehandlung der Frauen, insbesondere der jungen, der jüngsten Frauen, welche diese Initiative erheblich treffen würde. Es ist eine kollektive Verantwortung unserer Gesellschaft, diese Lösung, für die das Volk 2002 mit hoher Mehrheit gestimmt hat, weiterzutragen.

Lehnen Sie diese Initiative mit Überzeugung ab.

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