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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-05-03

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-03

Wortprotokoll

Die sechste Leitlinie in Abschnitt 7 verlangt, dass die Schweiz einen Spitzenplatz in Bildung, Forschung und Innovation sicherstellt. Erreicht werden soll dies durch eine hohe Qualität der Hochschulen und der Forschung mit Ziel 24, durch die Förderung des Nachwuchses in Wissenschaft und Forschung und der Jugendlichen allgemein mit Ziel 25 sowie durch optimale Rahmenbedingungen für die Weiterbildung mit Ziel 26.

Im Detail zu Ziel 24: Darin wird verankert, wie das schweizerische Hochschulsystem zu organisieren ist. Mit sechs Massnahmen sollen der gute Ruf und die hohe Qualität von Hochschulen und Forschung gewährleistet werden. Die Kommission hat die Massnahmen, wie sie der Bundesrat vorsieht, unterstützt und will den Hochschulen auch keine festen Investitionsvorgaben machen; das haben wir abgelehnt. Abgelehnt hat sie auch mit 11 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen den jetzigen Minderheitsantrag Malama, der eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auch zur Umsetzung der Finanzziele im Hochschulbereich verlangt. Sichergestellt werden soll hingegen - die Kommission hat mit 9 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden -, dass internationale Vereinbarungen der Schweiz im Bildungsbereich nicht zu einer Verschlechterung des schweizerischen Bildungsniveaus führen. Das wird in einer neuen Ziffer 86bis verankert.

In Artikel 26 soll mit Ziel 25 die Nachwuchsförderung auf allen Stufen verstärkt werden, insbesondere bei den sogenannten Mint-Fächern, also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die Kommission stützt sich hier auch auf die Ergebnisse der Hearings, die sie durchgeführt hat. Die Kommission hat dazu mit Ziffer 88bis eine [PAGE 632] Massnahme mit 10 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Wie gesagt, die Hearings haben auch aufgezeigt, dass hier insbesondere beim weiblichen Nachwuchs grosser Handlungsbedarf besteht. Wir haben das ja im Rahmen der Gleichstellungsleitlinie entsprechend so verankert und mit einer Massnahme versehen.

Umstritten war, ob in Artikel 26 die Stipendien bzw. Ausbildungsbeiträge als Instrument zur Herstellung von Chancengleichheit speziell erwähnt werden sollen. Zwei Anträge dazu wurden von je einer Minderheit aufgenommen. Es handelt sich um die Minderheit I (Piller Carrard), die eine Harmonisierung des Stipendienwesens verlangt, und die Minderheit II (Malama), die die Ausschöpfung des Bildungspotenzials der Gesellschaft verbessern will. Abgelehnt wurde in der Kommission auch der von der jetzigen Minderheit Malama aufgenommene Antrag zu Ziffer 88quater, der sicherstellen will, dass die Schweizer Abschlüsse durchwegs national und international vergleichbar und anerkannt sind.

Ich komme damit zu Artikel 27. In Artikel 27 ist Ziel 26 verankert. Mit diesem soll sichergestellt werden, dass die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung optimiert werden. Bei Ziffer 89bis verlangt die Mehrheit, dass der Zugang zu Berufslehrgängen insbesondere auch für wenig oder nicht qualifizierte Erwachsene sichergestellt wird. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 11 zu 10 Stimmen gutgeheissen.

Die neue Leitlinie 7 zur Gleichstellung haben wir bereits beraten und auch die Ziele und Massnahmen dazu.

Ich komme damit bereits zu den Schlussbestimmungen des Legislaturprogramms. Zentral ist bei den Schlussbestimmungen natürlich, wie die Erreichung der Ziele, die jetzt formuliert worden sind, gemessen wird. Insbesondere Herr Noser hat bei den Beratungen darauf hingewiesen, dass das Legislaturprogramm keinen Sinn macht, wenn wir die Zielerreichung nicht überprüfen. Das ist natürlich auch eine Aufgabe des Parlamentes. Wir haben jetzt Indikatoren im Legislaturprogramm verankert, mit denen die Messung der Zielerreichung vereinfacht werden soll. In der Kommission wurden wir von Herrn de Montmollin vom Bundesamt für Statistik darüber informiert, wie das System der Indikatorenmessung erfolgt. Sie können der Botschaft entnehmen - ich verweise auf Anhang 4 -, dass die Zielerreichung mit 37 Indikatoren gemessen werden soll. Es ist das erste Mal, dass gemäss Artikel 146 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes Indikatoren in dieser Form explizit mit der Legislaturplanung verkoppelt werden. Vor vier Jahren gab es lediglich ein provisorisches System von Indikatoren und zuvor überhaupt keine explizite Verpflichtung, die Zielerreichung zu messen.

Die Festlegung der Indikatoren wurde wie gesagt vom Bundesrat vorgenommen, die Publikation wird im Jahresrhythmus jeweils im September erfolgen. Es ist dann Aufgabe des Parlamentes, die Zielerreichung auch zu überprüfen. Das möchte ich insbesondere jenen Herren zu bedenken geben, die gestern lauthals verkündet haben, die ganze Legislaturplanung sei eh eine Übung für die Füchse und die Überprüfung der Zielerreichung werde nicht vorgenommen. Ich möchte hier jetzt explizit die Herren Toni Brunner und Christophe Darbellay ansprechen. Ich bitte Sie, nehmen Sie das jetzt ernst, und überprüfen Sie mit den Indikatoren, ob die Ziele der Legislaturplanung erreicht worden sind oder nicht.

Bei der Gleichstellung will auch die Kommission sicherstellen, dass das nicht einfach ein Lippenbekenntnis im Legislaturprogramm bleibt. Wir haben deshalb den Bundesrat mit der Motion 12.3339 beauftragt, Indikatoren zur Gleichstellung festzulegen. Diese Motion wurde in der Kommission mit 15 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Sie beauftragt den Bundesrat, auch zur Gleichstellung Indikatoren zu fixieren und das entsprechend dann auch zu publizieren.

Ich habe jetzt gesehen, dass der Bundesrat die Annahme dieser Motion beantragt. Dafür möchte ich dem Bundesrat danken. Ich werte das jetzt auch als Zeichen, Frau Bundespräsidentin, dass Sie die Gleichstellung ernst nehmen, dass Sie die Zielerreichung mit Indikatoren messen und Ihre Haltung auch mit entsprechenden Handlungen unterstreichen. Wir werden Sie in vier Jahren an Ihren Versprechungen messen.

Wenn wir dann diese Motion noch behandelt haben, sind wir mit der Bereinigung dieses Abschnitts am Schluss der Beratungen zum Legislaturprogramm. Ich werde nach Abschluss der Beratungen zu den Schlussbestimmungen nochmals erläutern, wie wir weiter vorgehen. Ich denke, der Herr Präsident wird mir nachher zur Erläuterung des weiteren Vorgehens in Koordination mit dem Ständerat nochmals das Wort erteilen.