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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21

Wortprotokoll

Der Berichterstatter deutscher Sprache hat es Ihnen gesagt: Ab 0,5 Promille ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls doppelt so hoch wie bei 0,0 Promille. Die Einführung der Grenze von 0,5 Promille in anderen Ländern - namentlich in Skandinavien - hatte den Erfolg, dass die Strassenverkehrsstatistiken wesentlich weniger Tote und Verletzte aufweisen.

Das ist auch der Grund, dass praktisch alle europäischen Länder eine Regelung mit 0,5 Promille, aber auch mit 0,2 Promille kennen: Deutschland, Frankreich, Österreich, Spanien, Portugal, Griechenland und die skandinavischen Länder. Die einzigen Länder, die eine höhere Grenze als 0,5 Promille kennen, sind Grossbritannien, Irland, Luxemburg und Italien.

Die Lösung, welche die Mehrheit Ihrer Kommission vorschlägt, nämlich, dass das Parlament über die allfällige Grenze von 0,5 Promille entscheiden soll, ist nicht logisch, weil ein Splitting vorgenommen wird. Wir wollen jetzt den Grundsatz einführen, dass Drogen und Medikamente im Strassenverkehr genau gleich behandelt werden wie Alkohol.

Nun sollen das Parlament für die Frage des Alkohols und der Bundesrat für die Betäubungs- und Arzneimittel zuständig sein; das ist nicht logisch. Die Volkskammer kümmert sich um die Volksdroge und die Regierung dann um Haschisch und Medikamente. Es ist umso weniger logisch, als wir die Absicht haben, bei den übrigen Drogen auf eine Grenze von 0,0 zu gehen. Wenn nachher das Parlament völlig andere Grenzziehungen vornimmt, sehe ich die Anschlussbegehren kommen, z. B. der Haschischkonsumenten, die dann sagen, so und so viele Joints seien genau so gefährlich wie zwei, drei Gläser mit Rotwein.

Das führt uns zur Frage: Was ist denn eigentlich das Kriterium, das angewendet werden soll, wenn diese Grenze eingeführt wird? Zum Teil wurde hier die Akzeptanz in der Bevölkerung genannt. Ich weiss nicht, ob das ein vernünftiges Kriterium ist, nachdem wir heute Morgen beim Eintreten alle beschworen haben, unser Ziel sei die Vermeidung von Toten und Verletzten im Strassenverkehr.

Es wird hier immer wieder gesagt, jeder Tote sei einer zu viel, jedes Opfer sei eines zu viel, und es wird von allen auch der "Vision Zero" das Wort geredet. Täuschen Sie sich nicht: In der Vernehmlassung gab es eine sehr breite Akzeptanz für die Einführung von 0,5 Promille; das muss hier auch gesagt sein. Sie müssen nicht glauben, im Volk draussen sei die Meinung für 0,8 Promille.

Was kann das Kriterium sein? Sicher nicht ein solches mit Stadt und Land und wenn möglich noch eine differenzierte Lösung oder eine Lösung nach Tourismusgebieten. Ich meine, es gibt auch Wanderer und Fussgänger als Touristen, und die wollen auch nicht überfahren werden. Es ist eine fragwürdige Sache, so zu argumentieren. Nein, unser Argument will ein wissenschaftliches Argument sein; es ist eben eine Tatsache, dass ab 0,5 Promille die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles sehr gross ist.

Ich frage mich auch, weshalb diese Diskussion so verpolitisiert wird. Es wurde von rechts und links gesprochen. Ist das jetzt eine Frage von rechts und links? Das kann ich nicht nachvollziehen! Ich habe mich auch gefragt: Ist es denn so - es gab ja einmal die Auto-Partei, diese hat in ihrem Programm offen gesagt, sie sei gegen eine Senkung der Promillegrenze -, dass je nachdem, wie das Parlament zusammengesetzt ist, einmal eine höhere und einmal eine niedrigere Promillegrenze gilt, je nach Wahlverhalten? Das kann ich nicht nachvollziehen. Das Ziel ist es doch, Unfälle zu vermeiden.

Ich möchte noch etwas beifügen: Wir sind mit dem Vorschlag der Senkung der Grenze auf 0,5 Promille in die Vernehmlassung gegangen. Wir haben einerseits eine grosse Akzeptanz für 0,5 Promille festgestellt, aber es sind bezüglich der Sanktionen auch Einwände gekommen. Deshalb haben wir Konsequenzen gezogen. Es ist nicht so, dass diejenigen, die eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 oder 0,6 Promille aufweisen, gleich hart angefasst würden wie jene mit über 0,8 Promille. Wir haben vorgeschlagen, dass zwischen 0,5 und 0,8 Promille eine "mittelschwere Übertretung" vorliege. Der Ständerat hat das nochmals gemildert und hat gesagt, wenn jemand mit 0,7 Promille erwischt werde, ohne dass eine weitere verkehrsgefährdende Widerhandlung vorliege, sei es sogar nur ein "leichter Fall". Als Konsequenz bekommt der Autofahrer eine Verwarnung. Also darüber diskutieren wir jetzt hier: Die Folge einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 0,8 Promille ohne eine verkehrsgefährdende Widerhandlung wäre eine Verwarnung.

Da verstehe ich jetzt weiss Gott nicht, warum Sie sich dermassen dagegen wehren.

Deswegen hält der Bundesrat an seiner Fassung fest.

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