Marti Werner · Nationalrat · 2001-06-21
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-21
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich mich gegen die Diskriminierung der Berg- und Randgebiete wehren, wie sie Herr Föhn in seinem Votum gemacht hat. Wenn man dem Votum von Herrn Föhn gefolgt ist, hat es nichts anderes als Folgendes ausgesagt:
1. Wir sind in den Berg- und Randgebieten durch die öffentlichen Verkehrsmittel schlecht erschlossen.
2. Wir trinken dort.
3. Ergo muss uns erlaubt werden, in alkoholisiertem Zustand zu fahren.
Ich kann Sie beruhigen: Es trifft zwar zu, dass die Berg- und Randgebiete verkehrsmässig schlecht erschlossen sind, aber wir haben dort andere Prioritäten. Wir kennen dort ebenfalls den Grundsatz, dass wer fährt, nicht trinkt.
Die Frage, ob 0,5 Promille oder 0,8 Promille, das ist hier immer wieder zumindest vordergründig betont worden, sei eine Expertenfrage. Die SVP-Fraktion will diese Frage nun aber im Gesetz festschreiben. Sie will sie im Gesetz festschreiben, weil sie befürchtet, dass der Bundesrat aufgrund von Experten eben gerade diese Promillegrenze senken will. Sie will dies somit auf gesetzlicher Ebene zu einer politischen Frage machen.
Ich frage Sie - die CVP, die FDP - wirklich: Beim besten Willen, ist die Promillegrenze eine politische Frage, Herr Heim? Das ist sie mitnichten! Deshalb ist es nicht gerechtfertigt, diese Frage zu verpolitisieren. Sie können sich schwer täuschen, wenn Sie meinen, diese Promillegrenze im Gesetz festzuschreiben sei nun populär. Warten Sie nur den nächsten schweren Verkehrsunfall ab, der von den Boulevardzeitungen, die ich aus Publizitätsgründen jetzt nicht namentlich nennen will, hochgefahren wird. Dann ist die Popularität wieder eine ganz andere. Da könnten Sie sich schwer täuschen!
Es ist keine politische Frage; sie muss deshalb auch nicht politisch gelöst werden, nicht auf Gesetzesstufe. Es ist eines Gesetzes nicht würdig, dass man auf Gesetzesstufe etwas festschreibt, was einer an und für sich sachlich richtigen Meinung entgegenstehen würde.
Das gilt auch für eine Verordnung der Bundesversammlung. Das haben wir noch nie gemacht, dieses Instrument ist mit der neuen Bundesverfassung auch erst eingeführt worden. Aber diese Frage ist es sicher nicht wert, dass man dieses Instrument das erste Mal einsetzt.
Ich ersuche Sie deshalb mit dem Bundesrat und der Minderheit I (Hämmerle), die Promillegrenze nicht zu einem Politikum zu machen, sie nicht auf Gesetzesstufe festzulegen und sie auch nicht auf Verordnungsstufe der Bundesversammlung zu fixieren.