Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-05-03
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-05-03
Wortprotokoll
Mit unserem Minderheitsantrag, dem Antrag der Minderheit II, wollen wir den Passus "und an Hauptverkehrsstrassen" bzw. in der Version des Bundesrates "und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" streichen. Damit würde sich die Vorlage nur noch auf die Tankstellenshops bei Autobahnraststätten beziehen. Im Entwurf des Gesetzestextes steht, dass das Sortiment der begünstigten Läden in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet sein müsse. Raststätten sind Einrichtungen für Reisende, für Fernfahrer.
Angesichts der Netzdichte in der Schweiz ist davon auszugehen, dass Reisen, die den Einkauf in einem Laden nötig machen, vor allem auf Autobahnen stattfinden. Wenn denn das Arbeitsgesetz im Interesse von Reisenden um eine Sonderbestimmung zur Aufhebung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots erweitert werden soll, ist die Eingrenzung auf Läden bei Autobahnraststätten am ehesten noch sinnvoll.
Das ist auch aus Gründen der Kontrolle über die künftigen Entwicklungen richtig. Wenn die Neuerung nur auf Autobahnraststätten stattfindet, behält der Bund das Heft in der Hand. Die Zahl der Autobahnraststätten ist bestimmt und damit letztlich auch die Zahl der Läden. Das bedeutet, dass auch die Zahl der Betroffenen im Verkauf minimiert ist: Der Schutz, der durch das Arbeitsgesetz gesichert werden soll, könnte weitgehend aufrechterhalten bleiben. Damit liesse sich leben, sei es aus Sicht des Personals, sei es aus Sicht des übrigen Detailhandels, sei es aus ökologischer Warte.
Das ist mit dem Zusatz "und an Hauptverkehrsstrassen" bzw. "und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" dagegen nicht möglich. Die Begriffe sind unscharf, deshalb ist vieles völlig offen, der Wildwuchs quasi im Programm. Die Lösungen würden uneinheitlich sein und sich womöglich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Das sollte der Bundesgesetzgeber nicht ernsthaft wollen oder einfach in Kauf nehmen. Auch die Zahl der Läden würde damit offenbleiben, und damit besteht die Gefahr einer erheblichen Zunahme.
Im Weiteren gelten die von mir in der Eintretensdebatte vorgebrachten Argumente. Es ist klar, dass Detailhandelsriesen im Verbund mit den Benzinfirmen den Grossteil der privilegierten Läden betreiben und betreiben werden. Bei ihnen lägen die Vorteile der Neuregelung, der übrige Detailhandel hätte das Nachsehen. Als Vorteil des Minderheitsantrages erachten wir auch, dass damit die ökologischen Nachteile minimiert würden. Es ergäbe sich mit Sicherheit weniger Mehrverkehr. Die Benachteiligungen für das Personal dürfen nicht leichtfertig eingegangen werden. Es ist erwiesen, dass sich Nacht- und Sonntagsarbeit negativ auf die Gesundheit und auf das soziale Leben wie auf das Familienleben der Betroffenen auswirken. Deshalb ist der Schutz des Arbeitsgesetzes, soweit möglich, aufrechtzuerhalten. Schliesslich würden mit unserem Antrag auch die Zulieferung, der Unterhalt, die Sicherheit und weitere benachbarte Branchen weit weniger in Mitleidenschaft gezogen. Im Zusammenhang damit würden auch die zusätzlichen Belastungen der Umwelt verkleinert.
Aus den dargelegten Gründen wurde der Minderheitsantrag II gestellt. Wir beantragen Ihnen, ihm zuzustimmen.