Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2001-06-21
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-21
Wortprotokoll
Vorweg möchte ich festhalten, dass wir es als richtig erachten, dass beim Alkohol ein absoluter Grenzwert festgesetzt wird und dass dieser Grenzwert unabhängig von den individuellen Merkmalen einer Person und unabhängig von ihrem gegenwärtigen Zustand festgelegt ist. Wer diesen Grenzwert überschreitet, auch wenn er sich selbst noch zu hundert Prozent fit fühlt, soll bereits wegen Angetrunkenheit bestraft werden können. Das scheint mir richtig zu sein. Ich sage das ausdrücklich deshalb, weil es während der Diskussionen in der Kommission doch einmal umstritten war. Dies geschah im Zusammenhang mit Medralex, wonach man einfach die Fahrfähigkeit in den Vordergrund gerückt hätte und allenfalls ganz auf den Grenzwert hätte verzichten wollen. Das wäre aus meiner Sicht falsch gewesen.
Der Grenzwert beim Blutalkoholgehalt ist keine politische, sondern eine sachbezogene Frage, die nicht je nach politischer Zusammensetzung dieses Parlamentes einmal so und einmal anders beantwortet werden kann. Der Blutalkoholgehalt, der beim Führen eine Fahrzeuges noch zulässig sein soll, muss auf sachliche Gründe abgestützt sein.
Ich meine daher ganz dezidiert, dass die Kompetenz für die Festlegung dieses Grenzwertes nicht im politischen Umfeld dieses Rates, sondern beim Bundesrat liegen sollte, genauso wie der Bundesrat auch die Bestimmungen über Betäubungsmittel, Medikamente und chemische Substanzen festlegt, die nicht eingenommen werden dürfen, wenn man fahren will.
Es wäre ein Bruch, wenn auf der einen Seite diese fahrunfähig machenden Substanzen vom Bundesrat festgelegt würden, anderseits aber eben die Frage, wo die Fahrunfähigkeit bei Angetrunkenheit anfängt, vom Parlament politisch beantwortet würde. Ich denke daher, dass der Entwurf des Bundesrates - und damit der Antrag der Minderheit I (Hämmerle) - absolut richtig ist.
Noch ein Wort zum Antrag der Minderheit II (Föhn), den ich abzulehnen bitte. Hier möchte Herr Föhn für wahrscheinlich sehr lange Zeit durch dieses Parlament im Gesetz festlegen lassen, dass der Grenzwert bei 0,8 Promille bleiben soll. Das ist falsch, das entspricht nicht den Erkenntnissen der Untersuchungen, der Auswertungen vieler Unfälle. Das entspricht auch nicht dem, was praktisch alle unsere Nachbarländer - mit Ausnahme von Italien - bereits gemacht haben. Es entspricht auch nicht dem allgemeinen Trend, der grossmehrheitlich in Europa mit dem Grenzwert von 0,5 Promille schon umgesetzt worden ist. Das haben unsere Nachbarstaaten nicht umsonst gemacht, sondern mit gutem Grund.
Der Antrag der Minderheit II (Föhn) wurde auch sehr eigenartig begründet, unter anderem damit, dass in Berggebieten der öffentliche Verkehr nicht gleichermassen zur Verfügung stehe wie in Zentrumsregionen. Das kann kein Argument dafür sein, dass man in den Berggebieten mit einem höheren Blutalkoholgehalt herumfahren kann als in Agglomerationen! Das ist einleuchtend.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Hämmerle) zu unterstützen. Es ist der einzige Weg, mit dem wir diese Sachfrage - die sehr grosse Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat - in ein Gefäss geben können, wo sie vor allem sachlich diskutiert und nicht verpolitisiert wird.
Die Frage des Grenzwert-Blutalkoholgehaltes hat eine sehr grosse Bedeutung in dieser Vorlage zur Verkehrssicherheit, das haben uns auch alle Instanzen, die sich mit Verkehrssicherheit auseinander setzen, sehr deutlich gesagt.
Ich bitte Sie, diesen Aussagen Beachtung zu schenken und den Minderheitsantrag I (Hämmerle) zu unterstützen.