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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2012-05-03

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2012-05-03

Wortprotokoll

Die Ladenöffnungszeiten sind in der Schweiz chaotisch geregelt. Die Öffnungszeiten betreffend gibt es die unterschiedlichsten kantonalen Regelungen. Das Arbeitsgesetz verbietet grundsätzlich Nachtarbeit, doch bestehen verschiedenste Sonderbestimmungen, etwa für Familienbetriebe, für Bahnhöfe und Flughäfen oder eben für Tankstellenshops, welche ihr Warenangebot den spezifischen Bedürfnissen von Reisenden angepasst haben. Diese Tankstellenshops dürfen heute Personal bis ein Uhr nachts beschäftigen. Die Vermischung gastgewerblicher Leistung, welche der Tankstelle angegliedert ist und keiner arbeitsrechtlichen Einschränkung unterliegt, mit dem Warenverkauf des Shops, welcher diesen Bestimmungen unterliegt, schafft hier zusätzliche Abgrenzungsprobleme.

Die parlamentarische Initiative von Herrn Nationalrat Lüscher griff deshalb durchaus berechtigte Probleme auf. Auch die GLP-Fraktion bekundet Mühe mit der uneinheitlichen Regelung der Ladenöffnungszeiten, mit der bestehenden Überregulierung in gewissen Kantonen und mit all den Sonderbestimmungen.

Die Vorlage, welche wir heute besprechen, möchte einzig das Verkaufsverbot in Tankstellenshops zwischen ein Uhr nachts und fünf Uhr morgens ausser Kraft setzen. Die Begründung lautet dahingehend, dass es unsinnig ist zu verlangen, das Warensortiment gestützt auf einen Entscheid des Bundesgerichtes nachts abzusperren, obwohl das Personal ohnehin anwesend ist. Dieses Absperren des Warensortiments ist tatsächlich eine Regelung, welche bei den Kunden auf keinerlei Verständnis stösst. Als Streitpunkt zwischen der ausgearbeiteten Variante der Kommission und dem bundesrätlichen Vorschlag bleibt, ob diese Regelung für Tankstellenshops an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr oder an den rechtlich noch nicht klar definierten Hauptverkehrsstrassen oder einzig und alleine an Autobahnraststätten gelten soll.

An dieser Stelle beginnt auch die Differenz, welche wir Grünliberalen mit dem Vorstoss haben: Vordergründig soll mit ihm der Sonderfall von Tankstellenshops geregelt werden, tatsächlich betrifft diese Vorlage aber die Wettbewerbsfähigkeit von allen kleinen Geschäften und Shops. Wie gesagt, teilt die GLP die Ansicht, dass die nächtliche Einschränkung des Warensortiments ein Paradebeispiel für eine unsinnige, ja absurde Regulierung ist. Noch viel weniger Sinn macht es allerdings, wenn wir in Zukunft nachts ausschliesslich in Tankstellenshops einkaufen können, nicht aber in kleinen Geschäften im Quartier, welche halt kein Benzin verkaufen. Dies ist nicht nur wettbewerbspolitisch falsch, diese Regelung führt auch zu erheblichen ökologischen und raumplanerischen Fehlanreizen. Stimmen wir dem Entwurf der Kommission zu, werden vermehrt Tankstellenshops entlang von Hauptverkehrsstrassen entstehen, um dem aus liberaler Sicht durchaus berechtigten Bedürfnis zu entsprechen, auch zu später Stunde einkaufen zu können. Die Grünliberalen lehnen es aber ab, wenn das Einkaufsverhalten vom Staat durch eine einseitige Liberalisierung beeinflusst wird und das Einkaufen verstärkt zu Hauptverkehrsachsen mit starkem Verkehr verschoben wird. Aufgrund dieser einseitigen Ausweitung des Arbeitsrechts wird der Fehlanreiz geschaffen, an Hauptverkehrsachsen zusätzlich Boden zu versiegeln, Betonklötze und Parkplätze zu bauen. Infolgedessen wird zudem der motorisierte Privatverkehr weiter zunehmen, weil man nachts zwar in entfernten Tankstellenshops, nicht aber im Quartier einkaufen kann.

Die Grünliberalen stehen für ein liberales Arbeitsrecht und für liberale Öffnungszeiten - dann aber bitte für alle! Aus unserer Sicht greift es deshalb zu kurz und ist zudem wettbewerbspolitisch unfair, wenn ausschliesslich die Öffnungszeiten von Tankstellenshops liberalisiert werden sollen. Wir werden heute deshalb der Liberalisierung in der abgeschwächten Variante des Bundesrates zustimmen. Wir anerkennen den Handlungsbedarf, welcher sich mit dem Kundenbedürfnis und den Abgrenzungsschwierigkeiten ergibt. Diese können durch den Vorschlag des Bundesrates für die bestehenden betroffenen Shops behoben werden. Gleichzeitig schafft der Vorschlag des Bundesrates im Gegensatz [PAGE 640] zu dem der Kommission aber keine zusätzlichen ökologischen Fehlanreize, wodurch neue 24-Stunden-Tankstellenshops entstünden.

Schliesslich noch zu den Verkaufsflächen der Tankstellenshops: Heute sind diese richtigerweise auf 120 Quadratmeter beschränkt. Die GLP-Fraktion ist der Ansicht, dass wir in einem weiteren Schritt die Liberalisierung nicht nur für die Tankstellenshops, sondern unbedingt auch für alle Shops mit Verkaufsflächen unter 120 Quadratmetern einführen sollten. Mit einer solchen Regelung können Wettbewerbsverzerrungen eliminiert werden, und es kann sichergestellt werden, dass keine - bei einem fairen Wettbewerb gar nicht gefragten - zusätzlichen Shops mit Tankstellen entstehen, da auch die Betreiber von Quartierläden ohne Benzinverkauf frei entscheiden können, ob sich eine Geschäftstätigkeit abends und in der Nacht für sie lohnt.

Wir werden einen entsprechenden Vorstoss zur generellen Liberalisierung der Öffnungszeiten von Shops mit einer Verkaufsfläche unter 120 Quadratmetern einreichen und weitere, hängige Vorstösse, welche in diese Richtung gehen, unterstützen.