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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2012-05-03

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-05-03

Wortprotokoll

Gemäss der parlamentarischen Initiative Lüscher sollen Tankstellenshops bei Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen, deren Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, künftig Personal rund um die Uhr und auch sonntags beschäftigen dürfen. Bisher, das ist mehrfach gesagt worden, war das nur für den Verkauf von Treibstoff und für Gastronomieprodukte zulässig: Die Tankstellen an sich wie auch ihre Cafeterias können schon nach heutigem Recht die ganze Nacht und auch sonntags betrieben werden. Hingegen darf nach geltendem Recht, nach dem Arbeitsgesetz, in einem Tankstellenshop in der Nacht zwischen ein und fünf Uhr kein Personal beschäftigt sein. Das Personal für die Bedienung der Tankstelle ist zwar rund um die Uhr vor Ort, darf aber in der Nacht keinen Shop betreiben. Das ist unverständlich. Diese Bestimmungen sind unseres Erachtens der heutigen Realität anzupassen. Wir von der BDP begrüssen daher diese Gesetzesänderung, [PAGE 643] wie sie von der parlamentarischen Initiative Lüscher verlangt wird.

Um auch auf die Worte von Herrn Pardini einzugehen: Ich glaube, dass ein Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch gewillt ist und es wünscht, in der Nacht zu arbeiten. Niemand wird dazu verpflichtet. Aber wenn von einem Elternpaar beide einer Arbeit nachgehen wollen, kann es der Fall sein, dass sie sich zeitlich aufteilen können. Das kann in gewissen Fällen auch ein Vorteil sein.

Wenn Sie sagen, dass die Ausweitung auf die Tankstellenshops nicht der Realität und auch nicht den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten entspreche, dann muss ich Ihnen antworten: Das wird der Markt regulieren. Es werden nur dort Tankstellenshops geöffnet, wo die Nachfrage besteht. Niemand stellt Leute in der Nacht ein, in einer Zeit, in der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr kosten, wenn niemand vorbeikommt. In diesem Fall wird kein Tankstellenshop zusätzlich geöffnet werden. Aber wo der Bedarf besteht, an Hauptverkehrsstrassen eben oder an Autobahnen, wo auch über Nacht ein starker Reiseverkehr herrscht, ist es interessant und lukrativ, solche Shops zusätzlich zu öffnen. Das muss man meiner Ansicht nach auch etwas differenzierter betrachten.

Was die Detailformulierung dieser Vorlage hier anbelangt, befürworten wir die Lösung der Kommissionsmehrheit. Wir finden die Formulierung, dass Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen auch in der Nacht und sonntags betrieben werden können, richtig. Es ist ja auch dahingehend präzisiert, dass deren Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet sein muss. Für alle anderen Orte, wo es diese Nachfrage eben nicht gibt, besteht gar nicht die Gefahr, dass zusätzliche Tankstellenshops eröffnet werden - das ist unsere feste Überzeugung -, weil eben der Markt die Nachfrage und das Angebot reguliert. Es besteht demnach unserer Meinung nach auch keine Gefahr, dass die Anzahl Tankstellen mit angeschlossenen Shops, die auch nachts geöffnet sind, in grossem Masse zunehmen wird.

Die BDP-Fraktion findet die vorgeschlagene Gesetzesänderung zeitgemäss und den heutigen Bedürfnissen angepasst. Wir unterstützen daher die parlamentarische Initiative, wir sind für Eintreten auf die Vorlage, und wir werden bei Artikel 27 Absatz 1quater die Mehrheit unterstützen.