Lexipedia

Stamm Luzi · Nationalrat · 2001-06-21

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich stelle heute Nachmittag zwei Anträge. Dieser hier ist von den beiden der bedeutend wichtigere.

Völlig zu Recht wird in Artikel 16 Absatz 3 auf die Gefährdung der Verkehrssicherheit abgestellt. Ich möchte mit meinem Antrag nur gerade das eine Wort "konkret" zusätzlich ins Gesetz aufzunehmen, damit es nachher "die konkrete Gefährdung" heisst.

In der Botschaft steht auf Seite 27 ein Satz, der für mich zentral ist und hinter dem ich voll stehen kann. Er heisst: "Diese Bestimmungen werden nicht die grosse Mehrheit der Auto oder Motorrad fahrenden Personen treffen, sondern diejenige Minderheit, die vielleicht nicht in absichtlicher, mindestens aber in unverantwortlich fahrlässiger Weise regelmässig elementare Verkehrsregeln missachtet und dadurch Personen tötet oder verletzt oder Sachschaden verursacht."

Ich habe heute in der Eintretensdebatte die verschiedensten Voten gehört, von Herrn Aeschbacher über jene der Herren Heim und Bezzola bis hin zu Bundespräsident Leuenberger, und kann sagen: Ich kann auch hinter dem stehen, was von diesen Referenten gesagt wurde: Man muss diejenigen Personen härter anpacken, welche für die Toten und Verletzten - 600 Toten und 27 000 Verletzten pro Jahr - verantwortlich sind. Wenn Sie diese Meinung teilen, dann müssen Sie meines Erachtens meinem Antrag zustimmen.

Wie schwer sich die Leute mit dem Ausdruck "konkrete Gefährdung" - das Gegenteil ist die abstrakte Gefährdung - tun, möchte ich Ihnen kurz an zwei Beispielen darlegen. Beides sind Beispiele aus der Praxis:

Stellen Sie sich einen Verkehrsteilnehmer vor, der spät nachts vor einem Rotlicht steht. Er regt sich auf, dass dieses Rotlicht noch in Betrieb ist. Er schaut nach links und rechts und überfährt dieses Rotlicht. Das ist das typische Beispiel der abstrakten Gefährdung.

Dabei ist unmittelbar einleuchtend: Jedermann, der ein Rotlicht übersieht und trotz Rotlicht über eine Kreuzung fährt, setzt eine sehr viel grössere, konkrete Gefährdung in die Welt als derjenige, der absichtlich durchfährt. Trotzdem neigen Juristen und Behörden dazu, "abstrakt" und "konkret" betreffend Gefährdung umzudrehen und denjenigen, der ein Rotlicht vorsätzlich missachtet, härter anzupacken. Das [PAGE 901] steht in unlösbarem Widerspruch zur Forderung, dass man Massnahmen dort verhängen soll, wo eine grosse Gefährdung in die Welt gesetzt wird.

Nehmen Sie als zweites Beispiel einer nicht konkreten Gefährung folgenden Fall: Auf einem Autobahnstück wird die Höchstgeschwindigkeit aus umweltschützerischen Gründen von 120 auf 80 Stundenkilometer reduziert. Kurz darauf passiert ein Verkehrsteilnehmer diese Stelle mit 120 Stundenkilometern. Selbstverständlich fährt der Mann 40 Stundenkilometer zu schnell und muss dafür bestraft werden; das ist klar. Aber es sollte keine schärfere Massnahme resultieren, als wenn jemand konkret gefährdet und einen Unfall verursacht. Die Praxis geht hier leider in die falsche Richtung: In vielen Fällen werden diejenigen, die Unfälle verursachen, die also für die 27 000 Verletzten und 600 Toten pro Jahr wirklich verantwortlich sind, in der Praxis weniger hart angefasst als in Beispielen wie die soeben genannten.

Für eine glaubwürdige, effiziente Justiz wäre es von grösster Bedeutung, dass die konkrete Gefährdung und die Strenge der Massnahme übereinstimmend sind.

Wie wichtig das wäre, zeigt folgendes praktisches Beispiel: Ich habe kürzlich in einer Kantonsschule über die Verkehrssicherheit referiert. Da hat ein Schüler lachend gesagt, er sei auf der Autobahn in der Nähe des Bareggtunnels erwischt worden, weil er 40 Stundenkilometer zu schnell gefahren sei. Alle haben mitgelacht. Hier hat eine Massnahme keine präventive Wirkung. Alle lachen und klopfen dem Betroffenen auf die Schulter: "Ja, ja, die dummen Behörden haben dich bestraft, indem sie dir den Führerausweis entzogen haben." Wenn Sie aber den Führerausweis konsequent entziehen - und das fordere ich -, wenn konkrete Unfälle verursacht werden, dann lacht keine Schulklasse. Das hätte präventive Wirkung und wäre von zentraler Bedeutung.

Das Leben ist leider so, dass nicht nur das zu schnelle Fahren gefährlich ist: Wer müde ist, wer Medikamente konsumiert - ich denke an Barbiturate -, wer schlecht sieht, wer eine schlechte Gesundheit hat, wer aus Altersgründen keine gute Reaktionszeit mehr hat, wem die Handtasche umkippt, wer beim Fahren Telefonnummern wählt, ist extrem gefährlich.

Wenn Sie wirklich die gefährlichen Leute aus dem Verkehr nehmen möchten, böte sich eine einfache Lösung: Sie könnten die Versicherungsbücher öffnen und Massnahmen bei konkreten Gefährdungen verhängen. Anhand der Versicherungsstatistiken können Sie genau sehen, ob derjenige, der vor Ihnen steht, gefährlich ist oder nicht.

Die Juristen halten dieser Forderung entgegen, es gehe nicht an, ein Erfolgsstrafrecht zu konstruieren. Das ist aber eine falsche Kritik. Der Ausdruck "Erfolgsstrafrecht" gehört zum Vorsatz und nicht zur Fahrlässigkeit. Wenn Sie über einen Fussgängerstreifen fahren, den Fussgänger nicht sehen und das Glück haben, ganz knapp an ihm vorbeizufahren, dann bekommen Sie keine Strafe. Wenn Sie ihn hingegen "erwischen", werden Sie wegen fahrlässiger Tötung verurteilt; das liegt in der Natur der Sache und hat nichts mit Erfolgsstrafrecht zu tun. Deshalb finde ich, dass es extrem wichtig ist, dass Sie im Strassenverkehr die konkrete Gefährdung als Massstab für den Entzug im Wiederholungsfall nehmen.