Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2012-05-03
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-03
Wortprotokoll
Das vorliegende Postulat wurde von der GPK Ihres Rates aufgrund der Erkenntnisse einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) eingereicht. Der Bericht der GPK vom 21. Oktober 2011 über die Wirkung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zeichnet eben ein etwas zwiespältiges Bild vom Erreichten im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit.
Das Ziel der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, welche bekanntlich am 1. Juni 2004 eingeführt wurde, ist bekannt, und die Stichwörter Lohndumping, Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit sind in diesem Raum keine Fremdwörter. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit gab es immer wieder Missbräuche, und diese nahmen auch je länger, je mehr zu und haben auch in den Reihen unseres Parlamentes wiederholt zu parlamentarischen Vorstössen geführt. Das Ganze hat dann auch die GPK-NR beschäftigt und im Jahr 2010 dazu bewogen, der PVK den Auftrag zu erteilen, zu diesem Thema einmal eine Evaluation durchzuführen. Mitte 2011 wurde dieser Bericht der GPK Ihres Rates zugeführt. Darauf aufbauend hat dann die GPK einen Bericht zuhanden des Bundesrates erstellt und ihn zusammen mit der Evaluation der PVK am 21. Oktober des letzten Jahres veröffentlicht.
Der politische Inhalt dieses Berichtes mündet schliesslich in drei Empfehlungen und in ebendieses Postulat zuhanden des Bundesrates. Der Bundesrat hat zu diesem Bericht sehr rasch Stellung genommen, und dafür möchten wir Ihnen, Herr Bundesrat Schneider-Ammann, auch danken. Er hat sich dann auch bereiterklärt, die drei Empfehlungen umzusetzen, und er beantragt, das Postulat anzunehmen.
Die Geschäftsprüfungskommission war und ist sich bewusst, dass es sich hier um ein neues Problemfeld handelt. Die flankierenden Massnahmen sind ja nicht schon seit dreissig oder vierzig Jahren etabliert. Es braucht eine gewisse Anlaufzeit und einen sogenannten Einschleifprozess. Aber wir sind der Meinung, dass diese Anlaufphase nach fast zehn Jahren nun vorbei sein sollte. Deshalb haben wir dieses Postulat auch eingereicht.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zum Ablehnungsantrag von Kollega Schwander sagen. Herr Schwander bringt eine doppelte Begründung dafür, weshalb das Postulat nicht angenommen werden solle.
Im ersten Teil der Begründung sagt er, die PVK und damit auch die GPK hätten diese Evaluation viel ausgedehnter machen müssen, weil es ja nicht nur um die Löhne gehe, sondern die Personenfreizügigkeit auch andere Dimensionen habe. Da haben Sie selbstverständlich Recht, Herr Schwander. Aber die grösste Problematik, die sich seit der Einführung in der Praxis der Personenfreizügigkeit aufgetan hat, sind eben diese Scheinselbstständigen, diese Ich-AG und dieses Lohndumping. Deshalb hat sich die GPK auf diese elementaren Fragen und auf diese Missstände konzentriert.
Im zweiten Teil Ihrer Begründung sagen Sie, der Bundesrat habe ja gehandelt und deshalb solle man das Postulat ablehnen. Sie haben Recht, der Bundesrat hat dem Parlament eine Vorlage zugewiesen; sie ist jetzt in der WAK-NR. Aber wenn Sie diese Auffassung vertreten, dann müssten Sie beantragen, man solle das Postulat annehmen und abschreiben. Wenn Sie nämlich heute das Postulat ablehnen, dann setzen Sie ein falsches Zeichen und dokumentieren, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Sowohl die GPK wie auch der Bundesrat - oder umgekehrt sowohl der Bundesrat wie auch die GPK - bejahen den Handlungsbedarf.
Deshalb bitte ich Sie: Nehmen Sie das Postulat im Sinne Ihrer Kommission an.