Graber Konrad · Ständerat · 2012-09-17
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-17
Wortprotokoll
Die Ergänzung im neuen Absatz 1 regelt die Übergangsfristen für die Delegation der Anlageentscheide durch Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen, Fondsleitungen und die Sicav, die nur noch an beaufsichtigte Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen erfolgen darf. Absatz 2 bezieht sich dann auf die Depotbanken. Hier hat sich Ihre Kommission ebenfalls einstimmig dem Beschluss des Nationalrates angeschlossen.