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Graber Konrad · Ständerat · 2012-09-17

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-17

Wortprotokoll

Am 13. September, also am letzten Donnerstag, hat Ihre WAK im Entwurf des Kollektivanlagengesetzes die Differenzen zur Version des Nationalrates beraten. Gemäss den Beschlüssen der WAK-SR sollen noch sechs Differenzen zur Version des Nationalrates bestehen bleiben. Im Übrigen unterstützt unsere Kommission die Version des Nationalrates.

Eine Differenz besteht bei Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h: Die Ausnahmeregelung im Beschluss des Nationalrates entspricht der De-minimis-Regel der europäischen AIFM-Richtlinie besser als die Fassung unseres Rates. Auch wird ihre Umsetzung einfacher sein. Die Bestimmung wurde einstimmig angenommen.

Bei Absatz 2bis empfiehlt Ihnen die Kommission jedoch, an der ständerätlichen Fassung festzuhalten. Der Begriff "Land" gilt selbstredend auch für die Schweiz. Die Fassung des Ständerates ist nicht nur kürzer, sondern damit auch klarer und verständlicher. Auch hier hat die Kommission einstimmig beschlossen.

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