Fetz Anita · Ständerat · 2012-09-17
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und die beiden anderen Anträge abzulehnen.
Was spricht gegen den Antrag der Minderheit? Ich erinnere Sie daran, dass das Kollektivanlagengesetz ursprünglich den Anlegerschutz verstärken sollte. Unterdessen sind ihm sämtliche Zähne gezogen worden, oder mindestens ist es so aufgeweicht, dass der Schutz nicht mehr im Vordergrund steht. Da meine ich, dass wenigstens die Protokollierungspflicht gegenüber Kunden da sein soll. Das ist das allereinzige Beweismittel, das zur Verfügung steht, wenn es denn Differenzen gibt.
Auch der Einzelantrag Schmid Martin überzeugt mich nicht, denn ich sehe nicht ein, warum nur Nichtqualifizierte einen Schutz erhalten sollen. Auch Qualifizierte sind nicht schlecht beraten, wenn sie sich hin und wieder ein Beweismittel geben lassen, was genau der Inhalt der Verhandlungen ist. Dort, wo andere Regelungen greifen, wie das beispielsweise bei den Pensionskassen der Fall sein kann, kann die Verordnung des Bundesrates die entsprechenden Ausnahmen schaffen, damit nicht überreguliert wird.
Ich möchte Sie einfach daran erinnern, warum dieses Gesetz überhaupt nötig geworden ist. Es gab Lehman-Brothers-Papiere, die den Kunden, und zwar unqualifizierten wie qualifizierten, mit wunderbaren Versicherungen, schönen Prospekten und von den Beratern ganz wunderbar begründet als absolut gefahrlose Papiere angedreht wurden. Diese Kunden konnten sich nachher nicht wehren, weil sie gegenüber der entsprechenden Grossbank keinerlei Beweismittel hatten.
Das allerletzte Mini-Milchzähnchen sollten Sie daher hier nicht auch noch ziehen. Ich bitte Sie vielmehr, die Protokollierungspflicht drin zu lassen - so viel Transparenz darf man doch erwarten.