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Germann Hannes · Ständerat · 2012-09-17

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, sich dem Einzelantrag Schmid Martin anzuschliessen.

Die Protokollierungspflicht war ja ursprünglich in diesem Artikel 24 gar nicht enthalten. Sie ist dann im Nationalrat hineingekommen, in diesem Absatz 3, und wir haben mehrheitlich entschieden, das schriftliche Protokoll solle auch dem Kunden übergeben werden. Damit hat man zu etwas, das man von seiner Wirkung her ohnehin schon anzweifeln kann, noch einen draufgegeben. Jetzt macht Herr Schmid einen sinnvollen Vermittlungsvorschlag zur Güte. Es ist eben nicht so, Frau Fetz: Es geht nicht nur um den Einlegerschutz oder um den Schutz der Anleger - wir sprechen hier von qualifizierten Anlegern -, sondern es geht auch um den Schutz der Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz. Das vergisst man vielleicht gern vor lauter Vorsichtsmassnahmen und Aufsichtsauflagen.

Ich denke, wir sind gut beraten, hier diesem Antrag zu folgen, dass man eben die Protokollierungspflicht dort festhält, wo der Anleger tatsächlich ein besonderes Schutzbedürfnis hat, wo es sich eben um nichtqualifizierte Anleger handelt. Dort, wo die Profis am Werk sind, kann man getrost darauf verzichten. Wir haben ja wirklich nichts davon, wenn die Fonds dann einfach nicht mehr über die Schweiz, sondern weiterhin über Luxemburg und andere Standorte laufen. Was wollen wir denn? Wir machen ja auch ein Fondsgesetz, um möglichst gute Rahmenbedingungen in unserem Land zu erhalten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag Schmid Martin zuzustimmen.

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