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preparatory:AB 131081

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-17

Wortprotokoll

Darf ich Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die bundesrätliche Version die heutige Version ist und dass es dazu eine Rechtspraxis gibt, die sich über die Zeit entwickelt hat? So gesehen sind die "Hauptverkehrswege mit starkem Reiseverkehr" beschrieben. Wenn Sie den Begriff ändern würden und im Wesentlichen die gleichen Achsen meinen, dann würde eine Unsicherheit aufkommen, und es müsste sich wieder eine Rechtspraxis entwickeln und durchsetzen.

Was die Ladenflächen betrifft, will der Bundesrat im Wesentlichen das heutige Netz öffnen. Es ist also nicht die Absicht, neue Hauptverkehrswege zu definieren. Sie sind definiert - mehr oder weniger starker Reiseverkehr, da stellt sich schon eine Abwägungsfrage. Es sind aber nicht die Hauptverkehrswege mit tropfenweisem Reiseverkehr, sondern effektiv die Hauptverkehrswege entlang gewisser Achsen gemeint. Das Netz der Ladenflächen wird also geöffnet, das bestehende Netz wird im Wesentlichen administrativ entlastet, das Angebot wird erweitert. Würden Sie auf den Begriff "Hauptverkehrsstrassen" wechseln, dann würde das Strassen einbeziehen, die zum Beispiel Pendlerstrassen in Agglomerationen hinein sind. Das ist genau das, was den Unterschied ausmacht und was der Bundesrat nicht will.

Ich habe vorhin noch nicht gesagt, dass bei den Ladenschlusszeiten das Primat der Kantone bestehen bleibt; diesbezüglich ändert sich auch nichts. So gesehen ist es eine bescheidene, eine einfache Revision, die ich Ihnen beliebt mache.

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