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Graber Konrad · Ständerat · 2012-09-17

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-17

Wortprotokoll

Tankstellen dürfen ihr Personal rund um die Uhr und am Sonntag ohne behördliche Bewilligung für den Verkauf von Treibstoff und den Betrieb eines Bistros beschäftigen. Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Tankstellenshops ist demgegenüber nur während der regulären Tages- und Abendarbeitszeiten und für Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr bis ein Uhr in der Nacht und am Sonntag bewilligungsfrei. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ermöglicht es Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen, die ganze Nacht und den ganzen Sonntag bewilligungsfrei Arbeitnehmer zu beschäftigen, sofern sie ein Warensortiment führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.

Der Bundesrat akzeptiert die vorgeschlagene Revision des Arbeitsgesetzes, beantragt aber, die heute schon in der deutschen Fassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz verwendete Formulierung "Hauptverkehrswege mit starkem Reiseverkehr" beizubehalten. Der Entwurf der WAK des Nationalrates sieht demgegenüber nur das Wort "Hauptverkehrsstrassen" vor, also ohne die Formulierung "mit starkem Reiseverkehr". Darüber ergab sich in der WAK des Ständerates eine längere Diskussion, auf die ich noch zurückkommen werde.

Die Kommission ist mit 7 zu 4 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, da dieses Anliegen ihrer Meinung nach einem neuen Konsumentinnen- und Konsumentenbedürfnis entspricht. Deshalb ist die Kommission auch für Eintreten auf die Vorlage und für Zustimmung. Allerdings beantragt sie mit 7 zu 4 Stimmen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen, wonach diese Liberalisierung ausserhalb von Autobahnraststätten auf solche Tankstellenshops zu beschränken ist, die "an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" liegen.

In den Augen der Kommissionsmehrheit würde mit der Formulierung des Nationalrates - Tankstellenshops an "Hauptverkehrsstrassen" - der Kreis der Läden, die rund um die Uhr geöffnet sein können, zu stark erweitert. Davon betroffen wären insbesondere Tankstellenshops an Zufahrtsstrassen zu grossen Städten. Diese würden jedoch nicht vorwiegend von Reisenden frequentiert, sondern von Konsumenten, welche von den erweiterten Öffnungszeiten profitieren würden. Solche Läden würden gegenüber den anderen Detailhändlern in der näheren Umgebung auf ungerechtfertigte Art und Weise privilegiert.

Die eine Minderheit beantragt, der Version des Nationalrates zu folgen. Die andere Minderheit beantragt, gar nicht auf die Vorlage einzutreten oder im Falle eines Eintretens diese Liberalisierung auf Autobahnraststätten zu beschränken. Ich gehe davon aus, dass die beiden Minderheiten ihre Anträge noch begründen werden, und verzichte deshalb vorerst auf eine weiter gehende Berichterstattung aus der Kommission.

Die Mehrheit hat Eintreten beschlossen. Ich ersuche Sie, der Mehrheit zu folgen und dann der Vorlage Ihre Zustimmung zu verleihen.