Maurer Ueli · Bundesrat · 2012-05-31
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2012-05-31
Wortprotokoll
Es geht hier um eine Güterabwägung, könnte man sagen. Früher war es ohne Weiteres möglich, nach der Rekrutenschule die Lastwagenprüfung auch zivil für gültig zu erklären. Mit der Übernahme von EU-Recht braucht es heute zusätzliche Prüfungen, um der Chauffeurzulassungsverordnung zu genügen, damit man also auch gewerbsmässig Lastwagen fahren kann. Das ist die Ergänzung durch das EU-Recht.
Wenn wir das in der Rekrutenschule zusätzlich ausbilden müssen, bedingt das etwa zwei Wochen Aufwand. Dann kommt die Güterabwägung. Wir haben unsere Lastwagenfahrer darauf hin auszubilden, dass sie Personen sicher transportieren können. Sie haben sich im Gelände zu bewegen, während der Nacht, unter schwierigen Bedingungen. Im Vordergrund steht hier eigentlich die Sicherheit des Fahrers, damit er seine Leute und sein Material sicher transportieren kann. Wenn wir hier von dieser Ausbildung zwei Wochen wegnehmen müssten, um die zivilen Anforderungen zu erfüllen, sind wir bei der erwähnten Güterabwägung, weil uns diese Zeit einfach fehlt.
Es kommt dazu, dass wir davon ausgehen, dass etwa 5 Prozent der von uns ausgebildeten Lastwagenfahrer diesen Beruf auch im Zivilleben ausüben. In Zahlen heisst das, es sind pro Jahr etwa 70 Lastwagenfahrer, die von dieser Zusatzausbildung profitieren, und etwa 1350, die wir ausbilden, können das nicht anwenden, weil sie im Zivilen nicht Lastwagenfahrer sind. Damit stellt sich die Frage: Sollen wir wegen etwa 5 Prozent alle 100 Prozent ausbilden oder nicht? Die Güterabwägung zeigt uns, dass wir damit bei der militärischen Ausbildung und damit letztlich vielleicht auch bei der Sicherheit abbauen müssten.
Die Kosten spielen keine herausragende Rolle. Die Prüfungskosten pro Kandidat betragen etwa tausend Franken, um das dann auch zivil akzeptabel zu machen. Wir reden also von einem Aufwand von etwas über einer Million Franken. Da kann man immer sagen, das habe Platz. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass Sie natürlich nicht immer neue Anforderungen an die Armee stellen und ihr gleichzeitig die Mittel dafür entziehen können, auch wenn es jetzt hier um wenig Geld geht.
Letztlich stellt sich die Frage - das Anliegen ist durchaus berechtigt -, ob die Armee wegen 5 Prozent ziviler Chauffeure den Auftrag hat, sämtliche Motorfahrer so auszubilden. Wir wissen zu Beginn der Rekrutenschule nicht, wer auf diesem Beruf bleibt. Wir müssten also praktisch alle ausbilden. Können wir es verantworten, während zwei Wochen eine zivile Ausbildung einzugliedern und dafür die militärische Ausbildung zu vernachlässigen? Man darf das nicht unterschätzen. Militärische Fahrer haben eine besondere Verantwortung: Sie transportieren Leute im Gelände, in schwierigem Umfeld, während der Nacht, mit Tarnlicht usw. Das muss auch geübt werden. Das braucht entsprechende Fahrpraxis. Wir kommen daher zum Schluss, Ihnen im Moment die Ablehnung der Motion zu beantragen.
Wir sind aber bereit, das Anliegen im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee noch einmal neu anzuschauen. Vielleicht könnte man das dort in einer Form einbauen, indem man das bereits bei der Rekrutierung etwas anders anschauen würde. Aber eine sofortige Umsetzung, wie es die Motion verlangt, ist für uns eigentlich nicht praktikabel.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Ich danke für die Motion. Sie ist gut gemeint und geht schon in die richtige Richtung, aber im Moment geht das so nicht. Wir würden versuchen, sie im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee in irgendeiner Form aufzunehmen.