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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21

Wortprotokoll

Die Berichterstatterin hat gesagt, sie wolle dem Juristen vertrauen. Da ich Jurist bin, hoffe ich, sie vertraue mir, denn ich beantrage Ihnen Ablehnung dieses Antrages. Dies aus folgenden Gründen:

Im Artikel, der geändert werden soll, steht schon heute, bei der Festsetzung der Dauer des Lernfahr- und Führerausweisentzuges seien die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Das heisst, die beiden Beispiele, die Herr Stamm genannt hat, können nach heutigem Recht - auch ohne seinen Antrag - ohne Weiteres differenziert werden.

Wenn jemand nachts - wenn niemand in der Nähe ist - bei Rotlicht ganz langsam, es dürften höchstens 40 Stundenkilometer sein, eine Kreuzung überfährt, ist das etwas anderes, als wenn er es tagsüber mit hoher Geschwindigkeit machte. Das sind zwei verschiedene Dinge, das wäre zu würdigen; das ist aber heute bereits möglich. Beim zweiten Beispiel teile ich Ihre Auffassung nicht, aber ich will jetzt nicht in die Tiefe gehen.

Zur konkreten und abstrakten Gefährdung: Es ist nicht so, dass bei der konkreten Gefährdung ein Unfall geschehen muss, sondern es genügt, dass jemand konkret gefährdet wird. Was wir aber mit dieser ganzen Vorlage und auch mit dem Entzug des Ausweises wollen, ist beispielsweise, dass man "Rasern" den Ausweis wegnimmt. Wenn einer, sei es nachts oder tagsüber, mit 120 Stundenkilometern durch ein Dorf rast - selbst wenn kein Mensch in diesem Dorf ist, selbst wenn ein Fussballmatch läuft und alle vor dem Fernseher sitzen -, wäre das eine erhöhte abstrakte Gefährdung, und auch bei dieser muss man ihm den Ausweis wegnehmen.

Deswegen ersuche ich Sie, den Antrag abzulehnen.