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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-05-31

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-05-31

Wortprotokoll

Herr Ständerat Freitag möchte mit seinem Einzelantrag die Einführung einer Sozialplanpflicht aus dem Entwurf streichen. Ich möchte Ihnen an einem Beispiel darstellen, warum der Bundesrat Ihnen die Einführung einer Sozialplanpflicht zumindest für grosse Unternehmen vorschlägt. Anfang April dieses Jahres hat der deutsche Pharmakonzern Merck angekündigt, dass er die Merck-Serono-Zentrale in Genf schliessen wird. 750 Stellen werden ab Mitte Jahr gestrichen. 500 Arbeitsplätze werden in die USA, nach Deutschland und China verlagert, und 80 Angestellte an den Produktionsstandorten in Aubonne, Corsier-sur-Vevey und Coinsins werden ihren Job ebenfalls verlieren. Es geht also um einen Abbau von insgesamt 1330 Stellen. Anfang März hat die Merck-Gruppe die Jahreszahlen präsentiert: 2011 hat das Pharmaunternehmen erstmals einen Umsatz von über 10 Milliarden Euro erwirtschaftet; der Gewinn betrug 1137 Millionen Euro. Ein Sozialplan für die Mitarbeitenden ist zurzeit nicht vorgesehen. Das erwirtschaftete Geld geht also vollständig an die Aktionäre, während die entlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon nichts sehen. Genau in solchen Fällen soll die vom Bundesrat vorgeschlagene Sozialplanpflicht ansetzen.

Die grossen Unternehmen, die zwar Gewinne schreiben, aber nicht bereit sind, einen Teil dieser Gewinne an die entlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben und für diese die Wirkung der Entlassung zumindest etwas abzufedern, sollen verpflichtet werden, das im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu tun. Es geht nicht darum - Herr Ständerat Niederberger hat das jetzt auch nochmals explizit erwähnt -, die Sanierung von Unternehmen, die für den Sozialplan eigentlich keine Mittel hätten, durch eine Sozialplanpflicht zu verunmöglichen; dafür sorgt eben diese Formulierung in Absatz 2 von Artikel 335h, wonach der Sozialplan den Fortbestand des Betriebs nicht gefährden darf. Auch die Grenze von 250 Mitarbeitenden, wie sie Ihnen der Bundesrat vorgeschlagen hat und die Sie jetzt auch beschlossen haben, garantiert eben, dass nur die grossen Betriebe, die sich das in der Regel auch leisten können, der Sozialplanpflicht unterstehen.

Ich bin mir bewusst, dass die Einführung einer Sozialplanpflicht bei einigen von Ihnen vielleicht einfach grundsätzliche Abwehrreflexe hervorruft. Aber ich bitte Sie hier wirklich, diesen Schritt zu machen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Verschiedene von Ihnen haben es erwähnt: Diese Vorlage ist der Versuch eines Ausgleichs, eines Ausgleichs der verschiedenen Interessen im Interesse der Sache, und die Sache ist hier eben ein Sanierungsrecht, das letztlich der Wirtschaft, den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern, dient. Damit ein Ausgleich zustande kommt, müssen alle einen Schritt aufeinander zugehen.

Ich bitte Sie, diesen Schritt zu tun und der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen.