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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2012-05-31

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-31

Wortprotokoll

Da es sich um eine Schlüsselfrage in dieser Vorlage handelt, möchte ich auch als Nichtmitglied der Kommission das Votum von Herrn Freitag mit ein paar kurzen Worten ergänzen. Was jetzt eingeführt wird, wird als Kompensation der Härte gesehen, die durch die neue Bestimmung von Artikel 333b, die Abschaffung der Pflicht zur Übernahme aller Arbeitsverhältnisse, für die Arbeitnehmerseite geschaffen wird. Das Votum von Herrn Cramer hat es gezeigt; es spiegelt die Befindlichkeit auf der Arbeitnehmerseite wider. Dass jetzt ein Gegengewicht geschaffen wird, kodifiziert ja eigentlich nur eine Anstandsregel, es ist ein Anstandsminimum. Wenn bei Grossunternehmen, die über reichlich Geld verfügen, Massenentlassungen durchgeführt werden, vielleicht sogar Entlassungen zum Zweck der Gewinnoptimierung vorgenommen werden, ist es das Minimum des Anstandes, dass ein Sozialplan gemacht wird. Sie selber haben ja darauf hingewiesen, dass Sozialpläne bei Unternehmen, die Gesamtarbeitsverträge kennen, Standard sind.

Das Gesetz braucht es ja nicht für die Unternehmen, die sich an Anstandsregeln halten, die das Gebotene machen in Fällen, wo soziale Härten produziert werden, für die es eine Selbstverständlichkeit ist, Sozialpläne zu machen. Das Gesetz braucht es für Problemfälle, für jene Unternehmen, die sich nicht an die minimalen Regeln halten, die auch dann, wenn reichlich Mittel vorhanden sind, einen Sozialplan verweigern. Es ist das Minimum, was hier vorgeschlagen wird. Sie haben es beim Minderheitsantrag Berberat gesehen: Aus Arbeitnehmersicht bleibt auch die Vorlage des Bundesrates bezüglich der Sozialplanpflicht bei einem Minimum.

Wenn Unternehmen mit über 250 Beschäftigten von der Sozialplanpflicht erfasst werden, sind es ja auch die Unternehmen, die Manager und CEO beschäftigen. Sie kennen das: Immer wenn solche Unternehmen Stellen abbauen, sind Manager und CEO durch goldene Fallschirme abgesichert und bekommen reichliche Abgangsentschädigungen. Das ist die Praxis. Die Beschäftigten, die von diesen Härten betroffen sind, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gehen leer aus. Das kann so nicht sein!

Es ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass dies der Angelpunkt der ganzen Vorlage ist. Sie haben das Schicksal der Vorlage im Nationalrat gesehen. Es ist das Minimum, von dem auch ich sagen muss: Dies erlaubt in der Abwägung der Interessen gerade noch die Zustimmung. Wenn das aber nicht eingehalten wird, dann ist damit gleichzeitig auch die Feststellung verbunden, dass das Schicksal der Vorlage besiegelt ist.