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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-05-31

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-05-31

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat erwähnt, dass der Nationalrat bekanntlich im letzten Herbst auf Antrag seiner Kommission nicht auf die Vorlage zur Revision des Sanierungsrechts eingetreten ist. Der Bundesrat hat das bedauert, weil seit dem Zusammenbruch der Swissair die Forderung im Raum steht, dass man das Sanierungsrecht verbessert. Der Bundesrat begrüsst es deshalb, dass der Antrag Ihrer Kommission nun lautet, auf das Geschäft einzutreten. Wenn es uns dank gutem Sanierungsrecht gelingt, Unternehmen zu retten, dann profitieren nämlich alle davon.

Der Bundesrat schlägt Ihnen keine grundsätzliche Neuausrichtung des Sanierungsrechts vor. Es geht hier vielmehr darum, eine Reihe von punktuellen Verbesserungen [PAGE 353] vorzunehmen, und zwar immer mit dem Ziel, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten.

Das zentrale Anliegen des Bundesrates besteht darin, dass die Nachlassstundung neu nicht mehr zwingend in einem Nachlassvertrag oder in einem Konkurs endet, sondern dass die Nachlassstundung auch zu reinen Stundungszwecken eingesetzt werden kann. Das ist auch im sogenannten Chapter-11-Verfahren des US-amerikanischen Rechts vorgesehen, d. h., dass das Unternehmen um Nachlassstundung nachsuchen kann, um von den Gläubigern vorübergehend in Ruhe gelassen zu werden. Dadurch erhält das Unternehmen die Gelegenheit, die Sanierung in die Wege zu leiten, um etwa mit der Bank über ein Sanierungsdarlehen zu verhandeln.

Im Weiteren verfolgt der Bundesrat mit dieser Vorlage folgende Ziele: Er möchte die Gläubiger besserstellen, er möchte die Chancen für eine Sanierung verbessern, er möchte vor allem die verschiedenen Gläubiger gleichstellen, und er möchte insbesondere auch den Arbeitnehmerschutz verbessern.

Zum ersten Punkt: Was schlägt Ihnen der Bundesrat in Bezug auf eine Besserstellung der Gläubiger vor? Sanierungen sind ja immer schmerzhafte Eingriffe; vor allem die Gläubiger müssen oft auf einen massgeblichen Teil ihrer Forderungen verzichten. Nicht selten geraten gerade die kleinen Unternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten, wenn ihre Kunden in der Krise sind. Ein KMU, das Waren und Dienstleistungen geliefert hat und nicht oder nur zu einem kleinen Teil bezahlt wird, kann solche Ausfälle wirtschaftlich nicht ohne Weiteres verkraften. Deshalb ist es für den Bundesrat ein zentrales Anliegen, dass bei der Ausgestaltung des Sanierungsrechts die Interessen aller Betroffenen bestmöglich geschützt werden. Zu den Betroffenen gehören auch die Gläubiger. Die Gläubigermitwirkung während der Nachlassstundung wird gestärkt. Weil die Gläubiger die Folgen der Insolvenz entscheidend mitzutragen haben, möchte der Bundesrat ihre Mitspracherechte stärken.

Zum zweiten Punkt, zum Ziel, die Chancen für eine Sanierung zu verbessern: Hier schlägt Ihnen der Bundesrat vor, dass neu langfristige Verträge, die für das Unternehmen keinen Nutzen mehr bringen, aber weiterhin Kosten verursachen, im Interesse der Sanierung aufgelöst werden können. Wir denken hier zum Beispiel an einen langfristigen Mietvertrag für eine Lagerhalle, die nicht mehr gebraucht wird.

Ein dritter Punkt: Es wurde bereits erwähnt, dass es hier um die Gleichbehandlung der verschiedenen Gläubiger geht. Das Mehrwertsteuerprivileg soll wieder gestrichen werden. Es wurde zwar erst vor Kurzem eingeführt, nämlich im Rahmen der Mehrwertsteuerrevision, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist; der Bundesrat ist aber der Meinung, dass dieses Privileg der Mehrwertsteuer wieder gestrichen werden soll. Es hat sich nämlich gezeigt, dass dieses Privileg dazu führt, dass dort, wo noch etwas Geld vorhanden ist, dieses grösstenteils an die Mehrwertsteuerbehörde geliefert wird. Das ist zwar für die Bundeskasse durchaus erfreulich; das war damals in den Räten auch so geplant und so gemeint. Aber man darf doch nicht vergessen, dass dieses Geld dann einfach bei anderen Gläubigern fehlt. Im Ergebnis geht der betreffende Betrag auch zulasten der Sozialversicherungen, der kantonalen Steuerkassen sowie natürlich der Geschäftspartner des insolventen Unternehmens.

Ich komme noch zum vierten Punkt, zum Schutz der Arbeitnehmenden: Das ist für den Bundesrat ein ganz wichtiger Punkt. Ich möchte das herausstreichen, weil die Auswirkungen dieser Vorlage auf die Arbeitnehmenden besonders im Fokus Ihrer Beratungen sind. Arbeitnehmende sind von der Insolvenz ihrer Arbeitgeber ja am stärksten betroffen, weil sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Umgekehrt haben sie deshalb natürlich auch das grösste Interesse an einer erfolgreichen Sanierung und an einem Fortbestand des Unternehmens. Ich habe bereits betont, dass Sanierungen mit schmerzhaften Eingriffen für alle Beteiligten verbunden sind. Dazu gehören eben nicht nur die Gläubiger, sondern vor allem auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb soll die Sanierung, das ist ein zentraler Punkt dieses Entwurfes, nicht auf Kosten der Angestellten durchgeführt werden. Wir müssen aber gleichzeitig anerkennen - das ist vielleicht nicht ganz einfach -, dass die Forderung, bei einer Sanierung zwingend alle Arbeitnehmenden zu schützen, auch kontraproduktiv sein kann. Wenn durch eine solche Forderung nämlich die Sanierung insgesamt nicht mehr möglich ist und scheitert, haben alle verloren. Wenn es gelingt, eine Sanierung durchzuführen und dadurch wenigstens einen Teil der Arbeitsplätze zu retten, dann haben zwar nicht alle gewonnen, aber wenigstens auch nicht alle verloren. Das sind die Überlegungen des Bundesrates. Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat zwar eine gewisse Flexibilisierung bezüglich der Arbeitsverträge vor, aber er schlägt Ihnen gleichzeitig - und das gehört dann eben ganz wesentlich zusammen, ich bitte Sie, das im Auge zu behalten - auch die Einführung der Sozialplanpflicht vor.

Ich möchte also zu bedenken geben, dass der Bundesrat Ihnen nicht nur, wie gesagt, eine Flexibilisierung bezüglich der Arbeitsverträge, sondern auch die Sozialplanpflicht vorschlägt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das ein historischer Schritt ist. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können von dieser Sozialplanpflicht profitieren. Ich sehe darin eine konsequente Fortsetzung der Sozialpartnerschaft. Ich freue mich auch darüber, dass Ihre Kommission an der vorgeschlagenen Sozialplanpflicht festgehalten hat.

Ich komme damit zurück auf die Frage des Eintretens. Bei einer solch grossen und in einzelnen Punkten auch umstrittenen politischen Vorlage ist es unvermeidlich, dass einzelne Vorschläge dann bei gewissen Interessengruppen auf Widerstand stossen. Wie immer, wenn sich dann die Widerstände kumulieren, entsteht die Gefahr, dass am Schluss das ganze Projekt versenkt wird. Ich bin froh, dass Ihre vorberatende Kommission dieser Versuchung nicht erlegen ist, sondern am Ziel, das Sanierungsrecht zu verbessern, festhält. Die nächste Krise kommt bestimmt. Wenn die Krise dann da ist, ist es regelmässig zu spät, um reagieren zu können. Das Eintreten auf die Vorlage erlaubt uns jetzt, die möglichen Massnahmen ohne Zeitdruck zu diskutieren und eine Lösung zu finden, mit der wir besser auf eine neue Krise vorbereitet sind.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten.