Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-05-31
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-05-31
Wortprotokoll
Das ist sicher einer der umstrittensten Punkte dieser Revision des Sanierungsrechts; Sie haben es jetzt auch gemerkt. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass wir diesen Punkt sehr genau anschauen.
Ein Unternehmen, das sich in einer Krise befindet und saniert werden muss, besteht ja häufig aus rentablen Teilen und aus Teilen, die Verluste generieren. Wenn keine Aussicht darauf besteht, dass das Unternehmen als Ganzes wieder rentabel gemacht werden kann, erfolgt die Sanierung typischerweise dadurch, dass das Unternehmen aufgeteilt wird. Dann werden die profitablen Bestandteile weitergeführt, der Rest wird liquidiert, und das Unternehmen muss redimensioniert werden.
Ich möchte nochmals auf den Zusammenbruch der Swissair hinweisen, der ja der Anlass für die vorliegende Revision war: Es gibt zwar die Swissair heute als Unternehmen nicht mehr, aber es konnten etwa drei Viertel ihrer Substanz gerettet werden. Das war unter anderem deswegen möglich, weil das Unternehmen Swissair aus verschiedenen Einzelbetrieben bestand. Diese waren zum Teil rentabel und konnten deshalb auch aus der Insolvenzmasse heraus verkauft werden. Auf diese Weise, das möchte ich betonen, konnten auch viele Arbeitsplätze gerettet werden. Ein solcher Verkauf war damals rechtlich möglich, weil die Swissair aus verschiedenen gesonderten Betrieben oder Betriebsteilen bestand. Potenzielle Investoren konnten sich entscheiden, welche Betriebe der Swissair sie übernehmen wollten und welche nicht. Zumindest die Arbeitsplätze der übernommenen Betriebe konnten gerettet werden, die nichtrentablen Betriebe wurden liquidiert.
Eine solche Teilübernahme eines Unternehmens funktioniert rechtlich aber nur, sofern mehrere Betriebe oder zumindest Betriebsteile vorhanden sind. Besteht nur ein einziger Betrieb, ist es nach geltendem Recht nicht möglich, nur einen Teil davon zu übernehmen. Man muss vielmehr sämtliche Arbeitnehmenden übernehmen, wenn man den Betrieb erwirbt. Diese Rechtslage kann dazu führen, dass sich in gewissen Fällen für den betroffenen Betrieb überhaupt kein Käufer finden lässt. Ein Käufer will häufig nur einen Teil der Arbeitnehmenden übernehmen, was nach geltendem Recht nicht möglich ist. Deshalb sieht er unter Umständen von einem Erwerb des Unternehmens ab. Damit wird auch eine teilweise Sanierung verunmöglicht, und auch der Betriebsteil, der hätte gerettet werden können, muss dann liquidiert werden. Die Folge ist, dass dann am Schluss einfach alle verlieren.
Gerade weil wir ja die Chancen einer Sanierung erhöhen wollen, muss es möglich sein, auch nur einen Teil der Arbeitnehmenden eines Betriebs zu übernehmen. Auf diese Weise können eben zumindest ihre Arbeitsplätze gerettet werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht unbedingt arbeitnehmerfreundlich ist, wenn hier eine Alles-oder-nichts-Haltung eingenommen wird. Aus diesem Grund schlägt Ihnen der Bundesrat jetzt eine Lösung vor, wonach bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Betriebsteils im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Arbeitsverhältnisse dann eben nur in dem Ausmass auf den Erwerber übergehen, wie es im Einzelfall zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber des Betriebs vereinbart wurde. Ich muss das noch betonen: Es geht hier nicht darum, dass man zu irgendeinem Zeitpunkt einfach irgendwelche Wünsche anbringen kann. Der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen, dass die Arbeitsverhältnisse, die übernommen werden, mit allen Rechten und mit allen Pflichten übernommen werden müssen.
Diese Regelung ist einer der Gründe, weshalb im Nationalrat Nichteintreten beschlossen worden ist. Ich betone es noch einmal: Dem Bundesrat geht es in keiner Art und Weise [PAGE 357] darum, Sanierungen auf dem Buckel der Arbeitnehmenden zu begünstigen. Vielmehr geht es uns darum, die Situation der Arbeitnehmenden zu verbessern, die von einer erfolgreichen Sanierung profitieren können, für die umgekehrt bei einem Scheitern der Sanierung die gravierendsten Nachteile entstehen würden. Dem Entwurf des Bundesrates liegt eine an sich naheliegende Idee zugrunde, nämlich folgende: Wenn nicht sämtliche Arbeitsplätze gerettet werden können, soll wenigsten ein Teil der Stellen erhalten bleiben. Der Kommissionssprecher hat es aber auch gesagt, und ich möchte das betonen: Wir haben ein Gleichgewicht zwischen dieser Bestimmung und den folgenden Bestimmungen, über die Sie auch noch abstimmen werden. Es funktioniert nur, wenn Sie dieses Gleichgewicht wirklich beibehalten.
Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen und dann bei den folgenden Bestimmungen ebenfalls der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen, damit das Gleichgewicht dann wirklich in der ganzen Vorlage erhalten bleibt.