Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-05-31
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-05-31
Wortprotokoll
Herr Ständerat Cramer hat vorher bedauert, dass der Bundesrat zur Kommissionsmotion noch nicht Stellung genommen hat. Sie haben diese Kommissionsmotion am 21. Mai verabschiedet. Die einzige Sitzung, an welcher der Bundesrat dazu hätte Stellung nehmen können, war am 23. Mai. Ich gehe davon aus, dass Sie gesagt hätten, das sei unseriös, wenn der Bundesrat innerhalb von zwei Tagen Stellung genommen hätte. Was ich Ihnen heute sagen kann, ist, dass der Bundesrat diese Kommissionsmotion sicher sehr wohlwollend prüfen wird.
Ich komme zum Minderheitsantrag zu Artikel 335i: Die Frage, für welche Betriebe oder für wie viele Betriebe eine Sozialplanpflicht eingeführt werden soll, ist letztlich eine politische Frage. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, die Grenze für die Sozialplanpflicht bei 250 Arbeitnehmenden anzusetzen, und zwar aus folgenden Gründen:
Nach der gängigen Definition gelten Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten als KMU. Bei den Betrieben mit mehr als 250 Arbeitnehmenden handelt es sich zwar um einen sehr kleinen Prozentsatz aller Betriebe. Allerdings - das muss man auch sagen, es wurde bereits erwähnt - arbeitet etwa ein Drittel aller Angestellten für diese grossen Unternehmen. Ich sage Ihnen noch eine andere Zahl, damit Sie hier Vergleichsmöglichkeiten haben: Wenn man für alle mittleren Unternehmen, also Unternehmen mit 50 bis 249 Angestellten, eine Sozialplanpflicht einführen würde, dann könnte man damit rund 55 Prozent aller Angestellten erfassen.
Die Bedeutung - es ist wichtig, dass wir darüber sprechen - der vorgeschlagenen Sozialplanpflicht ist erheblich. Um diesem Projekt, über das Sie jetzt debattieren, politisch überhaupt eine Chance zu geben, ist der Bundesrat der Ansicht, dass wir die KMU nicht mit der Sozialplanpflicht belasten sollten. Ein weiterer Grund ist folgender, er wurde genannt: Die Sozialplanpflicht hat bei einer Entlassung einer grossen Anzahl von Mitarbeitenden eine grössere Bedeutung als bei einer Entlassung bei kleinen Betrieben. Wenn eine grosse Anzahl von Mitarbeitenden entlassen wird, dann verlieren Personen aus der gleichen Branche, am gleichen Ort und in der gleichen Zeit die Stelle. In einer solchen Situation ist es für alle schwieriger, eine neue Stelle zu finden. Wenn hingegen nur wenige Mitarbeitende entlassen werden, ist zumindest die Chance grösser, dass sie wieder eine Stelle finden und dass der Arbeitsmarkt diese Leute auch wieder aufnehmen kann.
Ich bitte Sie deshalb, bei der Meinung der Kommissionsmehrheit zu bleiben und dem Bundesrat zu folgen.