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Graber Konrad · Ständerat · 2012-05-31

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-31

Wortprotokoll

Neben unserer Kommission für Rechtsfragen hat sich auch der Ständerat immer positiv zu dieser Frage des direkten Gegenvorschlages, die wir heute diskutieren, geäussert, zumindest was den Inhalt angeht. Wir hatten ganz zu Beginn, initiiert von der WAK, das sogenannte Tantiemenmodell. Dieses wurde dann vom Bundesrat und auf Intervention unseres früheren Kollegen und damaligen Ständerates Rolf Schweiger in eine separate Botschaft aufgenommen; das war die Botschaft über die besonders hohen Vergütungen. Dort hat der Bundesrat selber das Modell perfektioniert und hier präsentiert. Schliesslich war dieses Modell in den Diskussionen in beiden Räten nicht mehrheitsfähig. Es hat auch nicht dazu geführt, dass sich das Initiativkomitee in diesen Fragen bewegt hätte. So, wie ich die Diskussion wahrnehme, hat das dann am Schluss dazu geführt, dass wir uns heute noch über das unterhalten, was übrig geblieben ist, was hier im Raum steht, was populär als sogenannte Boni-Steuer gilt.

Die Motivation, die damalige Intention war nicht, eine Boni-Steuer einzuführen; die Motivation war eigentlich genau das, was das Initiativkomitee nach seinen Aussagen auch möchte: mehr Aktionärsrechte. Die Idee war, dass man anlässlich der Generalversammlung die Aktionäre darüber befinden lässt, ob sie, wenn es um exorbitante Vergütungen - über 3 Millionen Franken pro Person - geht, das wollen, ob man diese Mittel nicht lieber in der Gesellschaft halten solle, beispielsweise als Verstärkung des Eigenkapitals, und ob man diese Beträge nicht allenfalls den Aktionären in Form von Dividenden zuweisen solle. Das war der Ursprung des Gedankens, aber das wurde von vielen Seiten bekämpft. Hier im Ständerat war er mehrheitsfähig, im Nationalrat leider nicht.

Ich komme auch zum Thema Einheit der Materie. Ich kann da an das Votum von unserem Kollegen Janiak anschliessen: So, wie ich es sehe, hat die Initiative eigentlich zwei Stossrichtungen. Gemäss dem Titel will man die Bekämpfung der Abzockerei. Wenn ich dann die Massnahmen anschaue, die propagiert werden, um diese Abzockerei effektiv zu bekämpfen, dann stelle ich schon fest, dass es sehr viele Fragen im aktionärsdemokratischen Bereich betrifft. Wenn Sie beispielsweise darüber diskutieren, ob Sie einen Verwaltungsrat jedes Jahr wählen wollen, wenn Sie darüber diskutieren, ob Sie einen Vergütungsbericht oder Entschädigungen genehmigen wollen, dann hat das sehr viel mit Aktionärsrechten zu tun. Ob Sie damit die Abzockerei effektiv bekämpfen, ist aber eine andere Frage. Unser indirekter Gegenvorschlag deckt aus meiner Sicht all diese Fragen der Aktionärsdemokratie, der Aktionärsrechte ab. Das ist mit diesem indirekten Gegenvorschlag sichergestellt. Der direkte Gegenvorschlag hingegen bekämpft die Abzockerei direkt, wie es der Name auch sagt.

Es hätte für das Initiativkomitee ja die Möglichkeit bestanden, die Initiative zurückzuziehen. Ein bedingter Rückzug hätte ja auch sehr viele Möglichkeiten gegeben, dem indirekten Gegenvorschlag zum Durchbruch zu verhelfen. Diese Möglichkeit wurde nicht ergriffen, und deshalb bin ich der Auffassung: Wenn man von einer Initiative nicht überzeugt ist, dann soll man sie bekämpfen und der Stimmbevölkerung eine Möglichkeit geben, zwischen zwei Varianten zu entscheiden.

Der direkte Gegenvorschlag schafft aus meiner Sicht einen finanziellen Anreiz, das Ziel des Titels der Initiative zu erreichen: die Bekämpfung der Abzockerei. Oder anders gesagt, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat: Es wird ein finanzieller Fehlanreiz beseitigt, der heute besteht. Wenn Entschädigungen von über 3 Millionen Franken - das hat nichts mit KMU zu tun; ich habe noch nie gehört, dass KMU solche Entschädigungen bezahlen - als geschäftsmässig begründeter Aufwand abgezogen werden können, verletzt das mein Gerechtigkeitsgefühl, muss ich Ihnen sagen. Wenn wir diese Bestimmung in den direkten Gegenvorschlag aufnehmen, ist das aus meiner Sicht ein Signal an Firmen: "Ihr könnt das weiterhin tun, ihr könnt Entschädigungen von über 3 Millionen Franken bezahlen, aber wenn ihr es tut, werdet ihr nicht noch zusätzlich belohnt und könnt das nicht noch steuerlich absetzen." Das ist die Aussage des direkten Gegenvorschlages. Die Firmen können dann in Kenntnis dieser Bestimmung entscheiden, ob sie weiterhin solche hohen Vergütungen bezahlen wollen oder ob sie es nicht wollen. Das nenne ich nun einen konkreten Beitrag zu dem, was die Initiative in ihrem Titel verspricht. Deshalb habe ich hier überhaupt kein Problem, was die Einheit der Materie angeht.

Von unserem Kollegen Minder wurde noch angesprochen, die Kombination von direktem und indirektem Gegenvorschlag habe es noch nie gegeben. Ich muss einfach auch feststellen: Wenn ein parlamentarischer Prozess stattfindet, das Initiativkomitee in der Kommission für Rechtsfragen angehört wird, die Kommission sich Mühe gibt, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, dieser indirekte Gegenvorschlag in beiden Kammern eine Mehrheit findet und praktisch alle bzw. ein grosser Teil der Forderungen des Initiativkomitees aufgenommen wird, dann ist es eigentlich üblich, dass das Initiativkomitee die Initiative zurückzieht. Wenn das nicht der Fall ist, dann bin ich der Auffassung, dass die Initiative bekämpft werden soll, weil sie in eine Richtung geht, die für die Wirtschaft schlecht ist. Die Initiative braucht einen direkten Gegenvorschlag mit Fleisch am Knochen. Aus meiner Sicht hat die Kombination von indirektem und direktem Gegenvorschlag viele Vorteile, weshalb das auch dem Volk so vorgelegt werden kann.

Ich bitte Sie also, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen und jetzt auch noch diesen direkten Gegenvorschlag zu verabschieden.