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Glur Walter · Nationalrat · 2001-06-21

Glur Walter · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

Es geht mir auch darum, die Blutalkoholgrenze von 0,8 Promille beizubehalten. In einem Punkt sind wir uns einig: Jedes Opfer im Strassenverkehr ist eines zu viel. Sowohl für den Einzelnen wie für die gesamte Volkswirtschaft ist die Erziehung zu einem verantwortungsvolleren Verhalten im Strassenverkehr sinnvoll, da sie Unfälle vermeiden hilft.

Herr Föhn hat vorher von einer erfolgreichen Verkehrspolitik gesprochen - ich glaube, er hat gemeint, dass wir in der Schweiz eine sehr erfolgreiche Politik der Unfallverhütung haben. Andererseits hat der Gesetzgeber wohl oder übel mit der Tatsache zu leben, dass totale Sicherheit im Strassenverkehr vermutlich nie oder nur mit weit übertriebenen Massnahmen zu erreichen sein wird. So wird beispielsweise niemand bestreiten, dass die Helmtragepflicht für Autofahrerinnen und Autofahrer deren Sicherheit im Strassenverkehr tatsächlich weiter verbessern würde - doch steht die Verhältnismässigkeit einer solchen Massnahme ausser Diskussion.

Vorsicht ist auch gegenüber einer zunehmenden Kriminalisierung der Fahrzeuglenker am Platz. Auch wenn es unbestritten ist, dass verkehrsgefährdende Delikte wie z. B. das Fahren in angetrunkenem Zustand keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden dürfen, so ist doch davor zu warnen, die polizeiliche Aufmerksamkeit allzu einseitig auf die Einhaltung der Verkehrsvorschriften zu lenken. Der Durchschnittsbürger gewinnt sonst - teilweise zu Recht - den Eindruck, dass es für den Staat bequemer und finanziell einträglicher ist, alltägliches Fehlverhalten im Verkehr zu sanktionieren als anderweitige Kriminalität effizient zu unterbinden und zu bekämpfen, kurz gesagt: Der Automobilist ist ein dankbares Opfer.

Auch unsere Jugend hat es langsam satt, in einem Umfeld von immer mehr und immer strengeren Gesetzen zu leben. Vergleichen wir das Verkehrsverhalten mit jenem in unseren Nachbarländern, so haben wir in der Schweiz heute schon paradiesische Zustände.

Ich komme zu den Gründen, die für die Beibehaltung der 0,8-Promille-Grenze sprechen: Der Verkehr hat sich seit Ende der Sechzigerjahre verdreifacht. Die Anzahl der Verkehrstoten ist im gleichen Zeitraum von 1300 auf unter 600 pro Jahr gesunken. Die Strassenverkehrsunfälle, die unter Alkoholeinfluss passieren, machen heute laut den Zahlen der BfU gerade noch 16 Prozent aus. Die alkoholisierten Automobilisten, die einen Verkehrsunfall verursachen, haben im Durchschnitt - wie Herr Föhn gesagt hat - 1,9 Promille Alkohol im Blut; sie können auch mit einer Grenze von 0,5 Promille nicht eliminiert werden, wie Erfahrungen in den EU-Staaten zeigen. Zum gleichen Schluss kommt auch die Vernehmlassung der Bezirksamtmänner, die sich klar für die Beibehaltung der 0,8-Promille-Grenze ausspricht, weil die im Zusammenhang mit Alkohol gebüssten Autofahrer kaum Unfallverursacher sind, sondern meist im Zusammenhang mit einer polizeilichen Routinekontrolle erwischt worden sind.

Herr Bundespräsident Leuenberger, die wissenschaftlichen Untersuchungen und die Praxis gehen hier weit auseinander. Deshalb sind die Strafnormen in Deutschland zum Beispiel zwischen 0,5 und 0,8 Promille viel geringer. Die Strafen betragen dort 200 D-Mark plus einen Punkt in Flensburg.

Zum Schluss erwähne ich eine Studie aus den USA, die besagt, dass Denken beim Autofahren die häufigste Unfallursache sei. So könnten z. B. Liebeskummer, Schwierigkeiten im Geschäft oder geistige Vorbereitung einer Sitzung den Fahrer voll ablenken. Ich bin fast sicher, dass wir in der Schweiz auch bald Gesetzgeber finden, die den Autofahrern sogar das Denken verbieten wollen.

Aus all diesen Gründen möchte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion bitten, der Minderheit II zuzustimmen.