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Huber Gabi · Nationalrat · 2011-09-29

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-29

Wortprotokoll

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, geeignete Massnahmen zu treffen, damit Reisecars bei Stausituationen am Gotthard auf die Kantonsstrasse ausweichen und vor den Tunnelportalen im Norden und im Süden, also in Göschenen und in Airolo, wieder auf die Autobahn einfahren können.

Der Motionär macht für die von ihm gewünschte Privilegierung der Reisecars in Stausituationen touristische und ökologische Gründe geltend. Ihre Kommission lehnt dieses Anliegen wie auch der Bundesrat ab, und zwar aus folgenden Gründen:

Bei der Strecke zwischen Amsteg und Göschenen handelt es sich um eine eigentliche Gebirgsautobahn, welche mit kaum einem anderen Streckenabschnitt auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz verglichen werden kann. Neben der Autobahn A2 verläuft im engen Talkessel des Urner Oberlandes die Kantonsstrasse, welche der Erschliessung der Gemeinden im Oberland sowie im Urserental dient. Dieses Strassenteilstück lässt sich nicht mit jenem auf der Südseite des Gotthard-Strassentunnels vergleichen. Während die Kantonsstrasse auf der Südseite leicht ansteigt und einigermassen gerade verläuft, birgt die Strecke Amsteg-Wassen sehr gefährliche Abschnitte mit engen und unübersichtlichen Kurven. Das Kreuzen ist an vielen Stellen erheblich erschwert und teilweise gar unmöglich. Heute passieren pro Stunde etwa vier Busse der Auto AG Uri diese Strecke - nicht auszudenken, was passieren würde, wenn zusätzlich auch noch ortsunkundige Chauffeure und ausländische Cars diese Strecke befahren würden! Schon heute gilt auf diesem Streckenabschnitt ein Verbot für Lastwagen. Dies kommt nicht von ungefähr.

Aber auch in den räumlich beengten Verhältnissen auf der Tessiner Seite des Gotthard-Strassentunnels käme es zu unzumutbaren Zuständen. Umfahren die Verkehrsteilnehmer Staus auf den Nationalstrassen auf dem untergeordneten Strassennetz, dann ist es so, das zeigt die Erfahrung, dass die verfügbaren Kapazitäten auf dem untergeordneten Strassennetz oft sehr rasch aufgebraucht sind und der Verkehr zum Erliegen kommt. Die Folge sind unzumutbare Beeinträchtigungen in den betroffenen Dörfern. So können beispielsweise die Einwohner ihren Geschäften nicht mehr nachgehen, oder der strassengebundene öffentliche Verkehr bleibt im Stau stecken. Die Rettungskräfte können ihre Einsatzorte nicht mehr erreichen. Sind beide Achsen verstopft, so kommt die Rettungsachse zum Erliegen; dies hätte insbesondere in Notsituationen massive Konsequenzen. Hinzu kommt, dass die Umfahrung des Staus über das untergeordnete Strassennetz oft länger dauert als das Ausharren auf der Nationalstrasse.

Das Vermeiden einer solchen Situation und das gleichzeitige Bevorzugen ausgewählter Fahrzeugkategorien wären nur möglich, wenn sämtliche betroffenen Autobahnanschlüsse durch den Einsatz von Polizeikräften aktiv bewirtschaftet würden. Die Polizei müsste dafür sorgen, dass die privilegierte Fahrzeugkategorie die Autobahn verlassen könnte, den übrigen Durchgangsverkehr müsste sie davon abhalten. Diese Massnahme wäre mit unverhältnismässigen Personalkosten verbunden und in der Praxis schwierig umzusetzen. Sie rechtfertigt sich, wenn eine aktive Bewirtschaftung eines Autobahnanschlusses durch Polizeikräfte aus Sicherheitsgründen unerlässlich ist.

Eine solche Situation besteht heute beim Anschluss Göschenen. Hier sperrt die Kantonspolizei Uri die Autobahneinfahrt bei Staus von über drei Kilometern. Ein Reisecar würde sich dann also bis zur Ausfahrt Wassen in den Stau einreihen oder aber bereits die Ausfahrt in Amsteg benutzen. Wird die Ausfahrt Amsteg benutzt, entstehen wegen den topografischen Verhältnissen auf der Nordseite die genau gleichen, bereits beschriebenen Probleme. Wenn also der Nationalrat die Motion Lombardi überweisen würde, so könnte sie im Kanton Uri nicht wie gefordert umgesetzt werden.

Schliesslich ist eine ökologisch begründete Privilegierung der Reisecars problematisch, weil mittlerweile auch andere Fahrzeuge und Kategorien ökologisch verkehren und daher gleich behandelt werden müssten wie Reisecars. Die vom Motionär gewünschte Massnahme widerspräche dem Gleichheitsgebot.

Die Kommission kommt deshalb zum Schluss, dass die Verlagerung der Reisecars auf die Kantonsstrasse weder wünschenswert noch praktikabel ist, und beantragt Ihnen deshalb mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.