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Bigger Elmar · Nationalrat · 2011-09-29

Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-29

Wortprotokoll

Die Standesinitiative St. Gallen muss etwas Gutes sein, denn sie kommt aus dem Kanton St. Gallen. (Heiterkeit) Ihr Anliegen wurde in diesem Rat im Rahmen der letzten Revision des Raumplanungsgesetzes dreimal gutgeheissen. Nur hat man uns damals auf diese kleine, separate Revision vertröstet. Nun liegt die Initiative mit kleinen Abänderungen vor. Die Kommission hat die Initiative grossmehrheitlich unterstützt.

Die Annahme dieser Standesinitiative hat zur Folge, dass Bauland gespart werden kann und bereits bestehende Gebäude besser genutzt werden können. Jedoch dürfen nicht zu grosse Abweichungen vom Landschaftsbild gemacht werden. Die Annahme hat weiter zur Folge, dass die Klausel mit dem Stichtag im Jahre 1972 entfernt wird. Dabei geht es darum, ob die Gebäude landwirtschaftlich genutzt waren oder nicht. Wenn wir diese Klausel aus dem Gesetz nehmen, können wir in der Praxis grosse Schwierigkeiten bei der Abklärung vermeiden. Es würde zudem eine Erleichterung für den Umbau gewährleistet, denn es wäre möglich, einen Bau abzubrechen und wieder neu aufzubauen, jedoch in einem Baustil, der in die Landschaft passt; er darf nicht vom Baustil der Region abweichen oder hat dem ursprünglichen Baustil zu entsprechen.

Die SVP-Fraktion ist überzeugt von dieser Standesinitiative und wird sie geschlossen unterstützen. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.

Ich möchte noch zum Rückweisungsantrag Fässler sprechen. Ich kann gar nicht verstehen, dass der Rückweisungsantrag ausgerechnet von der St. Gallerin kommt. Denn die Standesinitiative stammt ja aus dem Kanton St. Gallen und wurde vom Kantonsparlament grossmehrheitlich gutgeheissen. Es ist das Schönste, wenn sich die St. Galler in Bern bekämpfen.

Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen, denn die Initiative ist für das Streusiedlungsgebiet in unserer Region mehr als fällig. Der Inhalt dieser Standesinitiative wurde in diesem Rat schon dreimal gutgeheissen, und zwar im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes, der Lex Koller. Inhaltlich ist dies im Rat eigentlich unbestritten. Nur hat man damals versichert, das Problem mit einer separaten Revision zu lösen.