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preparatory:AB 131233

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29

Wortprotokoll

Ich habe keine zusätzlichen Bemerkungen zu den Ausführungen von Frau Bundesrätin Leuthard hinsichtlich der [PAGE 1813] Minderheitsanträge Bäumle und Jans anzubringen. Da geht die Kommissionsmehrheit mit der Auslegung und Interpretation des Bundesrates einig.

Zum Votum von Herrn Girod: Herr Girod, Sie haben den Begriff geprägt, dass jede "entlegene" Baute in den Genuss einer solchen Ausdehnung kommen würde. Herr Girod, wir kennen natürlich in der Schweiz aufgrund unserer Bundesverfassung das Gleichbehandlungsgebot, ob nun eine Baute 500 Meter oder drei Kilometer von einem Siedlungsgebiet entfernt ist: Grundsätzlich hat der Eigentümer, wenn wir das im Gesetz so festschreiben, den gleichen Anspruch. Und sonst müssen Sie das dann im Gesetz sehr genau austarieren, wo Sie die Grenze machen wollen. Wollen Sie dann die Grenze bei 800 Metern oder bei 1500 Metern ziehen? Oder wollen Sie allenfalls eine Grenze ziehen, wenn diese Baute, die Sie ins Visier nehmen, 200 Meter höher liegt als das Dorf? Da kommen Sie in Teufels Küche. Noch ein weiterer Einschub: Sie haben gesagt, jeder Schober könne dann ausgebaut werden. Artikel 24c hat auch noch einen Absatz 1, und wenn Sie den lesen, dann wissen Sie, was diese Einschränkung bedeutet.

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