Lexipedia

Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-09-29

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-09-29

Wortprotokoll

Diese Vorlage geht ja unter anderem auf das Swissair-Grounding zurück. Das jährt sich jetzt zum zehnten Mal, es war ein Schock. Die Vorstösse sprossen aus dem Boden, alle wussten es besser, es war die Rede davon, dass ein Konzern-SchKG besser wäre - das Gegenteil hat sich bewahrheitet. In der konkreten Abwicklung der Sanierung des Werkplatzes und der Swissair, später Swiss, war das SchKG gar nicht so schlecht. Es erlaubte vor allem auch, die Nebenbetriebe zu retten, auch wenn Sie gehört haben, dass einer dieser Nebenbetriebe heute mit einer Hiobsbotschaft konfrontiert ist: Der renommierte Industriebetrieb SR Technik will 200 bis 250 Leute entlassen; ich sage hier als gewerkschaftlich Zuständiger für diesen Bereich, dass alles unternommen wird, um diese Entlassungen zu minimalisieren und sicherzustellen, dass sich sozialverträgliche Lösungen durchsetzen.

Diese Vorlage ist unausgegoren. Den einen geht sie zu wenig weit in Bezug auf Regelungen im OR und auf ein weiter gehendes Sanierungsrecht, und aus Arbeitnehmersicht muss ganz konkret festgehalten werden, dass diese Vorlage einseitig ist. Im Mittelpunkt steht der bekannte Artikel 333 OR, ein Schlüsselartikel im ganzen Bereich der Betriebsübernahmen. Er garantiert während einer gewissen Dauer die vorbestehenden Arbeitsverhältnisse zu den alten Bedingungen. Das heisst, er verhindert - und das ist zentral -, dass Betriebe ausgelagert oder verkauft werden mit dem Ziel des Lohndumpings bei gleichzeitig grossem Gewinn für den Käufer. Diese Bestimmung gerät nun ins Wanken. Das ist der Hauptgrund, warum dieser Vorlage nicht zugestimmt werden kann. Es kann ja nicht sein, dass unsere Seite gratis zur Bodigung einer zentralen Errungenschaft des Arbeitnehmerschutzes Hand bietet. Es war übrigens ein ziemlich skandalöser Vorfall, dass der Bund bei der Swiss-Gründung per Gutachten einseitig feststellte, Artikel 333 OR gelte nicht. Das jetzt zehn Jahre später im Sanierungsfall zum Gesetz zu erheben ist abwegig.

Auch die reine Sozialplanpflicht führt als Gegenleistung nicht weiter. Die meisten GAV-Betriebe haben Sozialpläne. Es braucht materielle Grundlagen betreffend die inhaltlichen Obliegenheiten eines Sozialplans, die verankert werden müssen. Vor allem wäre es zukunftsweisend, wenn ab einer bestimmten Grösse eines Betriebs eine GAV-Pflicht ins Zentrum des Wirtschaftsrechts dieses Landes geriete. Das wäre die Anknüpfung an die grosse Tradition der schweizerischen Sozialpartnerschaft, die leider seit 1990 gefährdet ist. In eine solche Richtung müsste ein neues Sanierungsrecht mit ausgestaltet werden.

Bodigen Sie diese Vorlage, sie bringt nichts. Economiesuisse kann schreien, wie sie will - wir machen die Gesetze.