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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-09-29

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-09-29

Wortprotokoll

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und somit der Kommissionsminderheit zuzustimmen.

Wir teilen die Meinung, die auch von Experten und Praktikern immer wieder geäussert wird, dass das schweizerische Insolvenzrecht zwar insgesamt tauglich und praktikabel ist und sicher keine Totalrevision erfordert, dass es aber doch auch verschiedene Schwächen aufweist. Es macht deshalb Sinn, ja ist unseres Erachtens nötig, insbesondere das Recht über das Nachlassverfahren in verschiedenen Punkten zu revidieren: mit der Erleichterung des Zugangs zur Nachlassstundung, dem Einbau der Vorteile des aktienrechtlichen Konkursaufschubs ins Nachlassverfahren des SchKG, der Verstärkung der Gläubigermitwirkung während der Nachlassstundung sowie der Einführung einer Verfahrenskoordination. Im Interesse eines Ausbaus der Möglichkeiten von Unternehmenssanierungen soll man verschiedene Korrekturen vornehmen, ohne dabei natürlich die notwendige Rechtssicherheit zu vermindern. Kurz, es macht unseres Erachtens Sinn, dass die Nachlassstundung nach der neuen Konzeption nicht mehr zwingend in einem Nachlassvertrag oder in einem Konkurs endet.

Denjenigen, die ein Nichteintreten auf die Vorlage mit dem Interesse der Arbeitnehmer begründen, muss ich [PAGE 1817] entgegenhalten, dass es mit Blick auf das Interesse der Arbeitnehmer und die Erhaltung von Arbeitsplätzen oft viel sinnvoller wäre, wenn eine Lösung wie die vorgeschlagene möglich wäre. Das spricht überhaupt nicht gegen Transparenz und Vertrauen, ganz im Gegenteil. Natürlich gibt es zu verschiedenen der vorgesehenen Neuerungen noch offene Fragen. Diese können aber im Rahmen der Detailberatung angegangen und im Einzelfall geprüft werden, ohne dass jetzt hier die ganze, grundsätzlich wichtige und nötige Vorlage infrage gestellt wird. Auch die ebenfalls zu diskutierende Revision des Obligationenrechts sollte nicht ins Feld geführt werden, um die jetzige Vorlage zu verzögern.

Dass es in einem Nachlassverfahren Abstriche für alle geben wird - für Gläubiger und Arbeitnehmer -, wird nicht zu vermeiden sein. Aber genau wegen der Probleme gibt es ja einen Sanierungsfall. Die Frage ist doch letztlich: Wie steht es beim direkten Vergleich zwischen dem geltenden Recht und der Revisionsvorlage? Wie sieht es da unter dem Strich aus? Da meinen wir doch, dass das Pendel insgesamt zugunsten der Revisionsvorlage ausschlägt. Wie gesagt, Verbesserungen oder offene Fragen können bei der Detailberatung durchaus noch aufgegriffen werden.

Die Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst denn auch die vorgeschlagene Teilrevision des SchKG, im Besonderen, wie gesagt, auch die Experten aus der Praxis. Der Revisionsbedarf in den aufgegriffenen Punkten ist da, insbesondere die Neuregelung des im Rahmen der Nachlassstundung anzuwendenden Verfahrens wird für sachgerecht angesehen. Mit der Vorlage werden die Rahmenbedingungen für eine Stabilisierung und Sanierung von Unternehmen massgeblich verbessert, was nicht zuletzt dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen kann und soll. Sodann wird auch - das ist ebenfalls wichtig - bereits die Konkursprävention verbessert.

Ich komme zum Schluss: Man sollte sanierungsbedürftigen Unternehmen bessere gesetzliche Möglichkeiten geben, um aus den Problemen herauszukommen. Die vorliegende Revision greift dieses wichtige Anliegen auf - auch im Interesse unserer Arbeitsplätze und gerade in der jetzigen, besonders schwierigen Lage.

Die BDP-Fraktion ist deshalb der Auffassung, dass die Vorlage ein wichtiges Anliegen aufnimmt und seine Behandlung nicht verzögert werden soll. Sie wird für Eintreten stimmen.