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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-09-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-09-29

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für diesen Vorstoss, und ich versichere Ihnen: Sie rennen damit offene Türen ein.

Worum geht es? Im Zentrum steht das Wohl des Kindes. Eltern haben eine grosse Verantwortung. Sie müssen ihre eigenen Interessen an den Interessen des Kindes ausrichten und sich daran orientieren. Unabhängig vom Zivilstand der Eltern und unabhängig von der konkreten Lebenssituation der Eltern gilt: Ein Kind hat nicht nur ein Recht auf eine eigenständige und echte Beziehung zu seiner Mutter und zu seinem Vater, sondern es hat auch das Recht auf stabile und verlässliche Betreuungsverhältnisse und das Recht auf finanzielle Sicherheit. Wenn wir das Wohl des Kindes ernst nehmen wollen, müssen wir dabei alle diese Elemente rechtlich verankern.

Die Arbeiten zur Verwirklichung der Ansprüche des Kindes sind im Gange. Allerdings haben Sie zu Recht bemerkt: Der Stand der Arbeiten ist nicht überall der gleiche. Für die gemeinsame elterliche Sorge sind die Arbeiten vorangeschritten, die Vernehmlassung ist durchgeführt und ausgewertet, und die Botschaft liegt im Entwurf vor. Für die Frage der Betreuung und der Finanzierung sind die Gesetzgebungsprojekte im EJPD jedoch erst gestartet worden. Um Ihnen ein letztlich in sich stimmiges Gesamtpaket unterbreiten zu können, habe ich Anfang Jahr die Verwaltung angewiesen, den Botschaftsentwurf über die gemeinsame elterliche Sorge zu überarbeiten und mit neuen Bestimmungen über das Unterhaltsrecht zu ergänzen. Namentlich sollte im Interesse des Kindes die mitunter sehr schwierige Situation jenes Elternteils verbessert werden, der trotz gemeinsamer elterlicher [PAGE 1825] Sorge die Betreuungs- und Erziehungsarbeit letztlich allein erledigen muss.

Mein Entscheid - Sie erinnern sich - hat zu vielen und zum Teil auch zu sehr heftigen Reaktionen geführt. Die Väterorganisationen haben insbesondere die Befürchtung geäussert, ich wolle das Projekt über die gemeinsame elterliche Sorge mit sachfremden Themen verknüpfen, um das gemeinsame Sorgerecht zu verzögern. Sie gingen davon aus, dass ich ihnen Steine in den Weg legen wollte. Inzwischen ist aber sicher allen klargeworden, dass das nicht der Fall ist.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am runden Tisch vom 15. April dieses Jahres - das waren Vertreterinnen und Vertreter von Mütter-, Väter-, Familien- und Kinderschutzorganisationen - waren sich einig darüber, dass die elterliche Sorge und der Unterhalt zwei wichtige Aspekte der gemeinsamen elterlichen Verantwortung sind. Sie sollen so rasch wie möglich neu geregelt werden. Anlässlich des runden Tisches wurde aber auch festgestellt, dass die Neuregelung des Unterhaltsrechts komplex ist, vor allem dann, wenn die finanziellen Mittel der Eltern zur Deckung des Bedarfs zweier Haushalte nicht ausreichen, also bei den sogenannten Mankofällen. Gerade in diesem Bereich hat das Bundesgericht den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Um die sich stellenden Fragen zur Betreuung und zum Unterhalt vertieft und seriös zu prüfen, braucht es allerdings etwas Zeit.

Die gemeinsame elterliche Sorge soll nun aber rasch verwirklicht werden können: Noch in diesem Jahr soll im Rahmen der ersten Phase die Botschaft zur gemeinsamen elterlichen Sorge verabschiedet werden. Mit den vielen Pflastersteinen, die ich erhalten habe, werden wir einen Spielplatz neu pflastern und ihn dann einweihen. Die Neuregelung der Betreuung und des Unterhalts von Kindern kann separat in einer zweiten Phase erarbeitet werden. Der Bundesrat hat sich aus diesen Gründen bereiterklärt, ein schrittweises Vorgehen zu unterstützen. Er geht aber davon aus, dass, wer mit dem Wohl des Kindes wirklich Ernst machen will, es nicht bei der ersten Phase belassen wird.

Die Annahme der Motion bedeutet für den Bundesrat deshalb ein Ja zur ersten und ein Ja zur zweiten Phase. Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen anzunehmen.