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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21

Wortprotokoll

Wir ersuchen Sie, den Antrag Kunz abzulehnen. Der erstmalige Entzug in den in diesen Artikeln erwähnten Fällen beträgt ja in der Regel einen Monat. Ein einmonatiger Entzug kann gut in eine Zeit verschoben werden - beispielsweise in die Ferien -, in der er keine allzu grossen Unannehmlichkeiten bereitet. Einen einmonatigen Entzug in vierzehntägigen Raten auf achtzehn Monate zu verteilen, macht keinen Sinn.

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