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Huber Gabi · Nationalrat · 2011-09-29

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-29

Wortprotokoll

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, seine Kriterien zur Festlegung der Bundesbeiträge aus dem Infrastrukturfonds, welche an die Agglomerationsprogramme vergeben werden, mit Blick auf die Nachhaltigkeit so anzupassen, dass neben den Umweltbelangen auch die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte berücksichtigt werden. Dabei sollen neu insbesondere auch Effizienzkriterien einbezogen werden, beispielsweise das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Infrastruktur gemessen an der Nachfrage der Benützer und die nachhaltige Finanzierung, insbesondere was die Folgekosten für Unterhalt und Betrieb betrifft. Hinter der Motion stecken zwei Anliegen. Erstens sollen die Folgekosten besser in die Auswertung der Agglomerationsprogramme einbezogen werden. Damit soll der motorisierte Individualverkehr gleich lange Spiesse wie der öffentliche Verkehr erhalten. Zweitens sollen dadurch kleine und mittlere Agglomerationen besser zum Zug kommen.

Zum ersten Anliegen: Um den gewünschten stärkeren Einbezug der Folgekosten zu erzielen, wurde den Kantonen seitens der Verwaltung eine Anpassung der entsprechenden Anforderungen in den Weisungen bekanntgegeben. Das führte offenbar umgehend zu einem erheblichen Widerstand der Kantone. Sie machten geltend, dass es extrem schwierig sei, die Folgekosten langfristig im Voraus präzise auszuweisen. Es kommt dazu, dass die Agglomerationsprogramme der zweiten Generation Ende 2011 bzw. Mitte 2012 eingereicht werden müssen und die Finanzierung frühestens 2015 startet. Wegen dieser langen Vorlaufzeit und der erforderlichen politischen Abläufe ist es tatsächlich schwierig, genaue Schätzungen bezüglich der Folgekosten zu erstellen. Auch wurde uns in der Kommission aufgezeigt, dass in der ersten Generation einige Projekte des motorisierten Individualverkehrs nicht wegen der Anwendung der geltenden Kriterien umpriorisiert wurden, sondern weil sie einfach noch nicht baureif waren oder weil sie als isolierte Einzelprojekte grösstenteils ohne flankierende Massnahmen und ohne Bezug zu anderen Verkehrsträgern eingereicht worden waren.

Zum zweiten Anliegen des Motionärs, das heisst zur Frage, ob durch die bestehende Methodik kleine und mittlere Agglomerationen benachteiligt werden, ist zunächst festzuhalten, dass die Komplexität von Bauvorhaben gerade in grossen Agglomerationen tatsächlich überproportional steigt und diese deshalb tendenziell auch höhere Beiträge erhalten haben. Dort ist aber auch der Handlungsbedarf zweifelsohne sehr gross. In der Kommission wurde uns dargelegt, dass aber auch einige kleinere und mittlere Agglomerationen durchaus überdurchschnittlich profitieren konnten.

Ihre KVF kam zum Schluss, dass die geltenden Kriterien zur Festlegung der Bundesbeiträge an die Agglomerationsprogramme so schlecht nicht sind und die Anliegen des Motionärs nicht in einer Weise unberücksichtigt lassen, welche eine Änderung der Spielregeln rechtfertigen würde. Denn insgesamt sind noch etwa 2 Milliarden Franken im Infrastrukturfonds verfügbar. Die Regeln für die Zuteilung dieser 2 Milliarden jetzt im laufenden Verfahren noch zu verändern, erachtet die Kommission als nicht opportun. Mit einem solchen Vorgehen wären die Transparenz und die Kontinuität der bisherigen Zuteilung infrage gestellt. Auch würde eine Änderung der Spielregeln das laufende zweite Agglomerationsprogramm gefährden. So müsste der Baubeginn für Projekte dieser zweiten Generation hinausgeschoben werden. Das würde in den Kantonen und Agglomerationen, in welchen mit Hochdruck gearbeitet wird, kaum auf Verständnis stossen.

Ihre KVF beantragt Ihnen deshalb mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.