Schwaller Urs · Ständerat · 2013-06-11
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-11
Wortprotokoll
Worum geht es? Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Qualität der Pflege und Betreuung in Pflege- und Altersheimen einheitlich zu erfassen und zu sichern sowie die Vergleichbarkeit der Leistungen und die Rechtmässigkeit der Preise zu gewährleisten.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Welches ist die Begründung?
1. Es muss keine neue gesetzliche Vorschrift oder Grundlage zur Qualitätssicherung geschaffen werden. Artikel 22 KVG und Artikel 77 der Verordnung über die Krankenversicherung verpflichten die Alters- und Pflegeheime bereits klar zur Qualitätssicherung.
2. Der Bundesrat und das Parlament haben die konkreten Arbeiten bereits an die Hand genommen. Sowohl das Programm Vita sicura als auch die Qualitätsstrategie des Bundes verfolgen ausdrücklich Massnahmen zur Sicherung der Qualität in Alters- und Pflegeheimen.
3. Eine gemeinsame Lösung mit den Branchenverbänden, wie sie zurzeit mit Curaviva, H plus sowie dem Bundesamt für Gesundheit, der Gesundheitsdirektorenkonferenz und den Krankenversicherungen erarbeitet wird, führt ganz sicher zu besseren Resultaten als einseitig vom Bund her vorgeschriebene Details.
4. Wir haben diesen Punkt heute Morgen in anderem Zusammenhang bereits angesprochen: Das Gesundheitswesen steht in der Kompetenz der Kantone. Sie wachen mit der notwendigen Nähe, mit eigenen Vorschriften und regelmässigen Kontrollen über die Qualität der Pflegefachpersonen und damit auch über die Qualität in den Pflegebetrieben. Ich weise Sie auch darauf hin, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme sagt, dass die Erteilung einer Betriebsbewilligung in die Zuständigkeit und vor allem in die gesundheitspolizeiliche Verantwortung der Kantone falle. Den Kantonen obliege auch die Kompetenz für die Planung der Pflegeheime. Diesbezüglich seien die Kantone in der Pflicht, die Planung auf der Basis der Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit vorzunehmen.
Es gibt daher keinen Grund, in die von dieser Motion vorgesehene Richtung gehen zu wollen. Unser Gesundheitswesen ist bereits jetzt qualitativ sehr gut. Es braucht keine [PAGE 483] neuen Vorschriften mit entsprechendem administrativem Aufwand, sondern eine Entlastung der Pflegefachpersonen und damit auch auf der Kostenseite.
Ich beantrage Ihnen mit der Kommissionsmehrheit, diese Motion abzulehnen.