Lexipedia

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-06-11

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-11

Wortprotokoll

Die Beratungen in der Kommission haben gezeigt, dass die Zeit für dieses Gesetzesvorhaben nicht reif ist, so bescheiden es auch formuliert ist. Deshalb wollte ich eigentlich gar nichts sagen. Ich bin jetzt aber einigermassen erstaunt darüber, dass die Kollegen zu meiner Linken - Herr Kuprecht und Herr Eberle - voll des Lobes für die Skos sind. Die Skos-Richtlinien sind hier von ihnen gelobt worden, aber alle, die die medialen Debatten verfolgen, können unschwer feststellen, dass die Skos-Richtlinien massiv unter Beschuss gekommen sind. Wenn man jetzt sagen will, bei den Skos-Richtlinien müsse etwas geändert werden bzw. sie seien nicht demokratisch legitimiert - es ist ein Problem, wenn in einem wichtigen Rechtsbereich die "Gesetze" gewissermassen auf privater Ebene erlassen werden, auch wenn sie nachher durch öffentliche Körperschaften übernommen werden -, dann wäre die Konsequenz, dass man eben Regeln schaffen müsste, die demokratisch legitimiert sind.

Die Motion strebt ein sehr bescheidenes Ziel an. Die Regelungen sollen die materielle Seite der Sozialhilfe nicht beschlagen. Man könnte auch andere Standpunkte vertreten, aber das ist das Ziel dieser Motion, das ist die Idee. Es geht um den Erlass formeller Regelungen in einem schlanken Rahmengesetz. Es ist bemerkenswert - wir sind auch die Kammer der Kantone -, dass die kantonalen Sozialdirektoren für ein solches Gesetz sind. Es wäre an sich nicht schlecht, wenn man auch den kantonalen Sozialdirektoren Gehör schenken würde.

Herr Kollege Schwaller, Sie kennen das ja durchaus: Wir haben im Bereich der Sozialhilfe schon heute formelle Regelungen, wenn auch nur minimale, und zwar über das [PAGE 481] sogenannte Zuständigkeitsgesetz. Herr Stähelin, der aus dem Rat ausgeschiedene Kollege aus dem Kanton Thurgau, hat es zustande gebracht, dass jetzt in einem kleinen Modernisierungsschritt endlich vom Heimatprinzip zum Wohnortsprinzip gewechselt worden ist. Es wäre durchaus in der Logik dieser formellen Regelungen, die ja Fragen der Zuständigkeit betreffen, auch eine gewisse Harmonisierung formeller Verfahrensregeln vorzusehen, wie sie mit der doch sehr bescheidenen Motion verlangt werden.

Es ist klar, dass bei der Sozialhilfe die materiellen Regelungen letztlich entscheidender sind als die formellen. Bei der Armutsbekämpfung, im Bereich der sogenannten Working Poor, sind also Dinge wie anständige Mindestlöhne letztlich entscheidender oder auch die Frage - Herr Kuprecht hat darauf hingewiesen -, wie es mit dem Prozess in den Kantonen weitergeht; es gibt ja eine Entwicklung bei den Ergänzungsleistungen für Familien, und wir werden sehen, wie dieser Prozess in den Kantonen weitergeht. Solche Dinge, die verhindern sollen, dass Familien mit Kindern in Armut geraten, diese Prozesse, die das Materielle betreffen, sind für die von Armut Betroffenen sicher entscheidender. Ich meine aber, dass irgendwann der Zeitpunkt kommen wird, in dem bei der Sozialhilfe in unserem Land auch eine gewisse Harmonisierung stattfinden wird und muss, und diese kann letztlich nur gesetzgeberisch legitimiert sein.