Eberle Roland · Ständerat · 2013-06-11
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-11
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, diese Motion abzulehnen.
Die Sozialhilfe ist der zentrale Pfeiler der sozialen Sicherheit unserer Bevölkerung. Die Sozialhilfe hat damit die Bedeutung einer subsidiären Grundsicherung, und diese funktioniert bekanntlich sehr gut. Die Erfahrung zeigt, dass auch ohne gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene eine Zusammenarbeit mit den anderen Leistungssystemen gut möglich ist. Für eine bessere Abstimmung mit den Sozialwerken braucht es keine nationale Regelung; ebenso benötigen wir keine Harmonisierung der bedarfsabhängigen Leistungen wie Alimentenbevorschussung, Ergänzungsleistungen für Familien usw.
Das Rahmengesetz soll vergleichbare Standards mit Aussagen zu Zielen, Grundsätzen, Anspruchsberechtigung und Voraussetzungen der Sozialhilfe, Definition des Existenzminimums, verallgemeinerbaren Verfahrensfragen, Rechtsmitteln, Organisation und Kontrolle festlegen. Tatsache ist, dass das Sozialhilfesystem in der Schweiz gut funktioniert, indem Kantone und Gemeinden ihre Standards in Anlehnung an die Skos-Richtlinien definieren. Es braucht kein Zwangskorsett des Bundes. Es besteht zudem die Gefahr, dass einheitliche Standards eine Anpassung nach oben beinhalten.
Im Übrigen gilt für Verfahrensfragen ohnehin kantonales Verfahrensrecht. Das Zuständigkeitsgesetz regelt die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger vollumfänglich. Es ist absolut unnötig, dass die Zuständigkeiten in ein neues Rahmengesetz für die Sozialhilfe verpackt werden.
Die Sozialhilfe ist geradezu ein Modellfall, der zeigt, wie der Föderalismus funktionieren soll. Die Sozialhilfe ist bekanntlich das Netz, mit dem unseren Mitmenschen die Möglichkeit geboten wird, bei finanzieller Not Hilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Hilfe muss von den Lebenshaltungskosten vor Ort abhängig bleiben und kann nicht schweizweit über einen Leisten geschlagen werden. Schon die Skos-Richtlinien decken den Föderalismus nicht mehr in allen Teilen ab und berücksichtigen die kantonalen Gegebenheiten nicht mehr in allen Teilen. Damit können die Kantone gerade noch so leben. Ein Rahmengesetz würde vermutlich den unterschiedlichen Bedürfnissen verschiedener Regionen nicht mehr Rechnung tragen. Ich denke an unterschiedliche Anspruchshaltungen, Erfordernisse zwischen Stadt und Land, zwischen Berg und Tal, aber auch zwischen Ost und West. Wir stellen fest - das ist ja die Aussage des Föderalismus -, dass wir Unterschiede akzeptieren wollen. Deshalb haben wir uns so organisiert. Diesen Unterschieden können wir Rechnung tragen, indem wir den Kantonen und Gemeinden ihre Pflichten überlassen.
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion abzulehnen.