Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2013-06-11
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-11
Wortprotokoll
Ich möchte zunächst unserer geschätzten Kommissionspräsidentin zustimmen und wirklich auch festhalten, dass der Vergleich mit dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), der in der Motion leider explizit ausgeführt ist, tatsächlich zu hinterfragen ist. Das ATSG hat in der Tat eine andere Bedeutung und kann hier nicht als Vorbild für ein Rahmengesetz im Bereich der Sozialhilfe herhalten.
Ansonsten aber teile ich das Grundanliegen der Motion, und ich möchte diese Position kurz ausführen. Ich sehe den Handlungsbedarf, in diesem Bereich eine formelle Harmonisierung der Standards und der Ziele zu ermöglichen, so die Standards für die Existenzsicherung oder eben das Festlegen der sozialen und beruflichen Integration als Zielsetzung für die Sozialhilfe. Eine Koordination der Sozialhilfe mit anderen Systemen der sozialen Sicherheit - zum Beispiel die Alimentenbevorschussung, zum Beispiel die Ausbildungsbeiträge - tut meines Erachtens durchaus not, nicht nur aus Gründen der Rechtsgleichheit, sondern auch aus volkswirtschaftlichen Überlegungen, denn die fehlende Koordination hat mitunter eben doch auch störende Schwelleneffekte und damit auch negative Erwerbsanreize zur Folge.
Es geht mit dieser Motion nicht darum, Leistungen auszudehnen oder Zuständigkeiten in der Umsetzung zu verändern. Wenn wir im Amtlichen Bulletin die Verhandlungen des Nationalrates nachlesen, dann sehen wir, dass dies nicht die Absicht ist. Es geht um eine formelle Harmonisierung, nicht [PAGE 479] um materielle Veränderungen. Aus diesem Grund teilen wir seitens der Minderheit auch nicht die verfassungsrechtlichen oder die föderalistischen Bedenken.
Ein solches Gesetz wird, das wissen Sie bestimmt, auch vom Schweizerischen Arbeitgeberverband ausdrücklich begrüsst. Ich zitiere den Verband und seine öffentliche Stellungnahme: "Eine Harmonisierung wäre vielmehr in folgenden Bereichen angezeigt: Regelung der Zuständigkeiten; Festlegung der sozialen und beruflichen Integration als verbindliche Zielsetzungen für die Sozialhilfe; organisatorische Standards; Verfahrensvorschriften; Koordination der Sozialhilfe mit anderen Systemen der sozialen Sicherheit; Harmonisierung der Sozialhilfe mit weiteren bedarfsabhängigen Leistungen wie Alimentenbevorschussung, Ausbildungsbeiträgen oder Ergänzungsleistungen für Familien; Datenschutz." Diese Argumentation entspricht ja durchaus auch der Logik jener kritischen Stimmen, die sich mehr demokratische Legitimität für Richtlinien und Standards erhoffen und wünschen, als es heute der Fall ist. Aber ich stimme der Kommissionspräsidentin zu - das war auch der Tenor in unserer Kommission -, dass die Sozialhilfe gut funktioniert.
Zum Schluss: Der Bundesrat verneint den Handlungsbedarf nicht, und er wäre auch bereit, wie uns dargelegt wurde, eine modifizierte Motion entgegenzunehmen. Leider entschloss sich dann aber die Kommission dazu, zumindest zum aktuellen Zeitpunkt auf eine solche Modifikation zu verzichten. Wir bedauern dies seitens der Minderheit. Wir empfehlen Ihnen, den Weg weiterzugehen, den der Nationalrat hier mit dieser Motion und dem überdeutlichen Mehr, mit welchem er diese Motion angenommen hat, vorgespurt hat.
Ich möchte Ihnen empfehlen, der Minderheit zu folgen und die Motion anzunehmen.