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AB 131339

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-11

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 3. Mai 2013 die Motion 12.3342, "Neufestsetzung der Medikamentenpreise", geprüft und beantragt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen, sie abzulehnen.

Die Motion verlangt vom Bundesrat bezüglich der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Medikamenten bei Neuaufnahme, Indikationserweiterung und regelmässigen Preisüberprüfungen, zusammen mit den Versicherern und der Pharmaindustrie eine einvernehmliche Lösung zu finden. Neben dem Faktor der Abfederung von Wechselkursschwankungen soll dabei insbesondere darauf geachtet werden, dass auch der Nutzen eines Medikamentes über den therapeutischen Quervergleich berücksichtigt wird.

Die Motion wurde im Nationalrat in der Herbstsession 2012 mit 99 zu 67 Stimmen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er hat drei im Jahr 2011 eingereichte Motionen für die Stärkung des Forschungs- und Pharmastandorts Schweiz angenommen und seither wichtige Massnahmen bereits umgesetzt. So ist beispielsweise bei der Neuaufnahme eines Arzneimittels in die Spezialitätenliste, bei Aufnahmen neuer Packungsgrössen oder Dosisstärken, bei Preiserhöhungsgesuchen für die Überprüfungen bei Ablauf des Patentschutzes, bei Indikationserweiterungen oder Limitierungsveränderungen sowie bei freiwilligen Preissenkungen innerhalb von 18 Monaten seit Aufnahme in die Spezialitätenliste neu ein durchschnittlicher Wechselkurs über 12 statt 6 Monate relevant. Damit wurden die Wechselkursschwankungen abgefedert. Es ist aber nicht ganz einfach, eine einvernehmliche Lösung zwischen der Pharmaindustrie und den Krankenversicherern zu finden, da die Interessenlage oft ziemlich verschieden ist.

Die SGK des Ständerates hat an ihrer Sitzung feststellen können, dass die Verhandlungen seit Einreichung der vorliegenden Motion weitergeführt wurden und dass sich das Departement des Innern mit der Pharmabranche am 13. April dieses Jahres auf eine Neuregelung einigen konnte. Diese beinhaltet Folgendes: Die Verfahren für die Aufnahme neuer Medikamente in die Spezialitätenliste werden auf 60 Tage gekürzt; es werden vereinfachte Verfahren für Medikamente eingeführt, die angepasst werden und bereits auf der Spezialitätenliste stehen; die hängigen Beschwerden der Pharmabranche gegen die in Kraft getretenen Verordnungsänderungen werden zurückgezogen, und es werden keine neuen Beschwerden eingereicht; und die Diskussion über den Preisfestsetzungsmechanismus wird ab 2015 weitergeführt. Neben dem Preisvergleich mit dem Ausland soll auch wieder der Vergleich mit therapeutisch gleichwertigen Arzneimitteln im Rahmen der dreijährigen Überprüfung berücksichtigt werden.

Die SGK nahm diese Vereinbarung mit Genugtuung zur Kenntnis. Sie erfüllt weitestgehend die in der vorliegenden Motion geforderten Massnahmen. Somit ist sie ganz einfach nicht mehr nötig.

Deshalb empfehle ich Ihnen namens der SGK die Ablehnung dieser Motion.

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