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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-03-21

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Bei Artikel 11a geht es darum, dass die Meldestelle zusätzliche Informationen von Finanzintermediären einfordern kann. Der Bundesrat und die Mehrheit schlagen vor, dass Meldungen nach Artikel 305ter StGB respektive nach Artikel 9 des Geldwäschereigesetzes entsprechend die Basis für zusätzliche Informationen sein können. Die Minderheit möchte dieses Recht auf alle Meldungen ausweiten, egal, aus welcher Quelle sie zur Meldestelle geraten oder kommen.

Wir müssen uns fragen, was wir mit dem Geldwäschereigesetz erreichen wollen. Es geht hier um eine möglichst effiziente Bekämpfung der Geldwäscherei. Vor diesem Hintergrund ist nicht ersichtlich, weshalb die Möglichkeiten der Meldestelle beschnitten werden sollen. Die Minderheit will, dass die Meldestelle aktiv ergänzende Informationen einfordern kann. Die Befürchtung, dass dadurch die Meldestelle gleich zu einer Ermittlungsbehörde werden könnte, ist übertrieben. Im Übrigen geht es auch nicht um rechtskosmetische Fragen, sondern um die Frage, wie die Geldwäscherei am wirkungsvollsten bekämpft werden kann.

Dazu brauchen wir eine starke Meldestelle, und deshalb ersuche ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.

Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-03-21 | Lexipedia | Lexipedia