Flach Beat · Nationalrat · 2013-03-21
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2013-03-21
Wortprotokoll
Die Schweiz ist einer der erfolgreichsten Finanzmärkte der Welt. Wir dürfen uns als einen der Dreh- und Angelpunkte der internationalen Finanzwirtschaft bezeichnen. Daher ist es für uns von grossem Interesse, dass dieser Markt funktioniert und unser Finanzplatz nicht missbraucht wird. Wir wissen, dass ein Markt, auf dem viel Geld schnell und grenzüberschreitend von Hand zu Hand geht, auch lichtscheues Volk anlockt. Geld aus illegalen Geschäften wie Drogenhandel und Menschenhandel, aber auch Geld zur Finanzierung des Terrorismus gelangt in diesen Markt. Wer den Kampf gegen die organisierte Kriminalität oder den internationalen Terrorismus ernsthaft führen will, muss die Geldflüsse beobachten und bei Vorliegen von Vergehen einschreiten.
Mit dem Geldwäschereigesetz und der jetzt geplanten Änderung haben wir eine Grundlage, um in einem internationalen Umfeld die notwendigen Informationen auszutauschen. Nur mit dem Austausch von Informationen ist es möglich, das Geflecht von illegalen Finanztransaktionen mit internationaler Verknüpfung aufzudecken. Heute ist die Schweiz der einzige von 130 Mitgliedstaaten der Egmont Group of Financial Intelligence Units, der die Weitergabe von Informationen mit einer zusätzlichen Hürde versieht, nämlich mit dem zwingenden Einreichen eines Rechtshilfegesuchs. Zu Recht passen wir in dieser Frage unsere Gesetzgebung an und lockern das Bankkundengeheimnis aus höherrangigen Gründen und unter strengen Voraussetzungen.
Zur Erinnerung: Die Beobachtungen der Meldestelle sind an die zuständigen Ermittlungsbehörden weiterzugeben, wenn ein erhärteter Verdacht besteht. Alle Meldestellen haben sich dazu verpflichtet, die verfügbaren Daten vor einer solchen Massnahme unter das Amtsgeheimnis zu stellen. Hält sich eine ausländische Meldestelle nicht daran, so kann die Zusammenarbeit unterbrochen oder ausgesetzt werden. Dem Schutz von Personen, die unschuldig in der Datenbank vermerkt sind, ist ein hoher Stellenwert zu geben. Das ist keine Kleinigkeit. Aber wir sind überzeugt, dass diesem Schutz Rechnung getragen wird. Das zeigen bereits die mehrjährige Geschichte der Meldestelle für Geldwäscherei und die klaglose Abwicklung vieler solcher Anfragen und Geschäfte.
Was nicht sein kann, ist, dass Meldungen von Finanzintermediären über verdächtige Aktivitäten dazu führen, dass involvierte Personen und Unternehmen quasi schon zum Voraus gewarnt werden, es sei eine Meldung eingegangen, damit sie sich dagegen wehren können. Das wäre aus Sicht der Verbrechensaufdeckung unsinnig und auch für die zur Meldung verpflichteten Finanzintermediäre fatal. Darum geht der Einzelantrag Lüscher in eine ganz falsche Richtung. Es macht keinen Sinn, in einem Verfahren, das eigentlich noch gar keines ist, allfällige Betroffene um ihre Mitwirkung zu ersuchen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Einzelantrag abzulehnen.
Insgesamt bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten und damit dem Kampf gegen die Geldwäscherei und den Terrorismus nachhaltige Kraft zu geben und letztlich unseren Finanzplatz zu stärken.