Theiler Georges · Nationalrat · 2001-06-21
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-21
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei diesem Artikel der Minderheit - und damit auch Bundesrat und Ständerat - zu folgen. Die bundesrätliche Lösung erfüllt wesentliche Forderungen der Motion Loretan Willy 95.3400 aus dem Jahre 1995. Der Ständerat hat diese Motion im Jahre 1995 überwiesen, und unser Rat hat sie im Jahre 1996 überwiesen. Die Zielsetzung dieser Motion lautete damals:
1. Abschaffung des eidgenössischen Führerausweises;
2. Zulassung aller Bundesfahrzeuge, ausgenommen Militärfahrzeuge, durch die Kantone;
3. Prüfung von kantonal immatrikulierten Fahrzeugen ausschliesslich durch die Kantone;
4. Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Privatisierung der technischen Prüfungen im Rahmen der Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen.
Der Motionär verlangte eine ganzheitliche Neubeurteilung, da damals im Bund mehrere Betriebe strassenverkehrsamtliche Funktionen wahrnahmen: EMD, Post, Swisscom, SBB und Bundesverwaltung. Die Verknappung der finanziellen Ressourcen erforderte Einsparungen und eine neue Aufgabenteilung. Eine gleichartige Vollzugsaufgabe - das war das Prinzip - sollte nur einer Staatsebene zugeteilt werden.
Die Kantone sind ohne weiteres in der Lage, die Aufgaben effizient und wirtschaftlich zu erfüllen; sie beweisen das tagtäglich. Sie verfügen über geeignete Infrastrukturen und können einen Aufgabenzuwachs ohne weiteres bewältigen. Demgegenüber lassen sich beim Bund durch den Wegfall dieser Bewilligungsinstanzen bedeutende Einsparungen erzielen.
Die überwiesene Motion verfehlte ihre Wirkung damals nicht. Bereits sind die eidgenössischen Führerausweise abgeschafft und in kantonale Ausweise umgetauscht worden.
Die Swisscom hat ihre Fahrzeuge kantonal immatrikuliert. Bei der Post wird die Immatrikulation in den Kantonen vorbereitet. Die technischen Prüfungen im Rahmen der Typenprüfung sind bereits heute ausgelagert.
Der Ständerat hat anlässlich der Erstberatung am 23. März 2000 beschlossen, dem Bundesrat zu folgen, und unsere Kommission hat leider mehrheitlich dem Antrag Vollmer [PAGE 913] zugestimmt, der verlangte, für Fahrzeuge, die unter der transportrechtlichen Aufsicht des Bundes stehen, eine Ausnahme zu machen und wieder eidgenössische Ausweise einzuführen.
Welche Gründe sprechen nun gegen diesen Mehrheitsantrag? Tausenden von Fahrzeugen, die heute kantonal immatrikuliert sind, müssten Kontrollschilder des Bundes zugeteilt werden. Auf Bundesstufe müsste wieder eine neue Amtsstelle geschaffen werden, die sich mit der Immatrikulation von Fahrzeugen befasst, die der transportrechtlichen Aufsicht des Bundes unterstehen. Neue Stellen und erhebliche Investitionen, insbesondere im Informatikbereich, wären notwendig. Das "Rad" würde zurückgedreht: Heutige Verfahrensabläufe, die optimal sind, würden aufgegeben, Effizienz und Synergien gingen verloren. Die Kantone sind jederzeit in der Lage, die erforderlichen Prüfungen durchzuführen, und sie sollen es auch tun. Die Kapazitäten sind vorhanden.
Die von der Kommissionsmehrheit beantragte Lösung ist nicht kundenfreundlich. Die meisten Betriebe, z. B. auch die Post, verfügen über mehrere Typen von Fahrzeugen, die nicht der transportrechtlichen Aufsicht des Bundes unterstehen. Die Betriebe müssten in Zukunft also verschiedene Stellen anlaufen. Das bedeutet nicht gerade Kundennähe.
Zusammenfassend: Es gibt keine sachlichen und auch keine politischen Gründe, die für den Antrag der Mehrheit der Kommission sprechen. An der Zielsetzung der Motion Loretan Willy 95.3400 und damit an der vom Ständerat beschlossenen Lösung ist festzuhalten.
Ich bitte Sie, die Minderheit und damit den Bundesrat und den Ständerat zu unterstützen.